Ärztlicher Kunstfehler – Was ist das & Was kann ich tun?

Was ist ein ärztlicher Kunstfehler?

Als ärztlicher Kunstfehler wird ein Behandlungsfehler verstanden, der einem Arzt während der Behandlung seines Patienten unterläuft. Im Folgenden finden Sie zunächst eine Definition ärztlicher Kunstfehler. Anschließend zeigen wir Ihnen die unterschiedlichen Behandlungsfehler auf und sagen Ihnen, wie Sie sich im Falle eines ärztlichen Kunstfehlers verhalten können, um Ihren Arzt auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz zu verklagen.

 

Ärztlicher Kunstfehler – Definition

Ein ärztlicher Kunstfehler ist gegeben, wenn ein Arzt während einer Behandlung einen Fehler gemacht hat, welcher ihm nachgewiesen werden kann und der zu einem Gesundheitsschaden aufseiten des Patienten geführt hat.

Dabei kann nicht gesagt werden, dass es sich um einen ärztlichen Kunstfehler handelt, wenn es im Rahmen einer Behandlung zu Komplikationen kommt oder wenn eine Behandlung erfolglos bleibt.

Ein ärztlicher Kunstfehler liegt nur dann vor, wenn die Behandlung negativ von den zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen Facharztstandards abweicht. Diese Facharztstandards (auch Sorgfaltspflichten genannt) werden von den jeweiligen Fachgesellschaften in Form von Leitlinien veröffentlicht. Zwar sind diese Leitlinien nicht verpflichtend, sondern nur eine Empfehlung, doch darf die Behandlung nicht zum Nachteil des Patienten von diesen Standards abweichen.

Ein ärztlicher Kunstfehler kann in einfache und grobe Behandlungsfehler eingeteilt werden. In den meisten Fällen handelt es sich um einfache Behandlungsfehler. Von einem groben Arztfehler hingegen kann nur gesprochen werden, wenn die Behandlung durch den Arzt in extremem Maße von den aktuellen Facharztstandards abweicht.

Im Rahmen der Kunstfehler in der Medizin kann zwischen Aufklärungsfehlern, Befunderhebungsfehlern, Diagnosefehlern, Therapieauswahlfehlern, Therapiefehlern, unterlassener therapeutischer Sicherungsaufklärung und Übernahme- bzw. Organisationsverschulden unterschieden werden.

Welche Arten von Fehlern gibt es?

Aufklärungsfehler – Definition

Jeder Arzt ist in der Pflicht, seinen Patienten über den zu erwartenden Krankheitsverlauf, über alternative Behandlungsmethoden und ihre Vorteile und Risiken sowie auch über die Kosten für die jeweiligen Behandlungen aufzuklären. Wenn ein behandelnder Arzt dieser Pflicht nicht nachkommt, kann es sich um einen ärztlichen Kunstfehler (Aufklärungsfehler) handeln.

 

Befunderhebungsfehler – Definition

Wenn Sie Ihrem behandelnden Arzt Ihre Symptome schildern und Ihr Arzt sich dazu entscheidet, keine entsprechenden Befunde zu erheben (d.h. keine entsprechenden Untersuchungen durchzuführen), obwohl die Symptome auf ein bestimmtes Krankheitsbild hindeuten, dann kann es sich um einen Befunderhebungsfehler handeln.

 

Diagnosefehler – Definition

Von einem Diagnosefehler ist die Rede, wenn ein Arzt zwar die notwendigen und relevanten Befunde erhebt, aber eine falsche Diagnose stellt, obwohl die Befunde für einen Mediziner eindeutig sein sollten. Ob ein Befund eindeutig ist oder nicht, lässt sich jedoch nicht immer so zweifellos sagen.

 

Therapieauswahlverschulden – Definition

Ein ärztlicher Kunstfehler in der Therapieauswahl liegt vor, wenn ein behandelnder Arzt eine Behandlungsmethode auswählt, die bei Einsicht der erhobenen Befunde als ungeeignet oder wenig erfolgversprechend gilt, obwohl es Standardbehandlungsmethoden gibt, die aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem positiven Krankheitsverlauf führen könnten.

 

Therapiefehler – Definition

Ein Therapiefehler liegt vor, wenn einem Arzt während einer direkten Therapie/Behandlung ein Fehler unterläuft, wie beispielsweise ein Narkosefehler, bei dem der Patient vor einer Operation nicht ausreichend betäubt wird. Der Begriff „Therapiefehler“ umfasst somit diejenigen ärztlichen Kusntfehler, die die direkte Behandlung betreffen.

 

Unterlassene therapeutische Sicherungsaufklärung

Ein Arzt ist dazu verpflichtet, seine Patienten hinsichtlich ihrer Gesundheit zu beraten und ihnen eine möglichst erfolgversprechende Behandlung zu ermöglichen. Wenn die Behandlung eines Patienten die Kompetenzen eines Arztes überschreitet, da er kein Spezialist auf dem entsprechenden Fachgebiet ist, dann ist es die ärztliche Pflicht, seinen Patienten an einen entsprechenden Facharzt zu überweisen. Kommt ein Arzt dieser Pflicht nicht nach, so handelt es sich um eine unterlassene therapeutische Sicherungsaufklärung und somit um einen ärztlichen Kunstfehler.

 

Organisationsverschulden & Übernahmeverschulden

Ein Arzt darf seinen Assistenzarzt nur eine Behandlung übernehmen lassen, wenn dieser in seiner Ausbildung ausreichend weit vorangeschritten ist und die notwendigen Kenntnisse mitbringt, um diese Behandlung durchzuführen. Wenn ein Chefarzt seinem Assistenzarzt eine Behandlung überlässt, zu der der Assistenzarzt noch nicht befähigt ist, so handelt es sich um ein Organisationsverschulden vonseiten des Chefarztes. Indem der Assistenzarzt die Behandlung übernimmt, begeht er einen Übernahmefehler.

Ärztlicher Kunstfehler – Was tun?

Gegen ärztliche Kunstfehler können Sie als betroffener Patient rechtlich vorgehen. Wenn es in Ihrem Fall zu einem Kunstfehler durch den Arzt gekommen ist, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz. Schmerzensgeld fungiert als finanzieller Ausgleich für starke Schmerzen oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Ihnen aufgrund des ärztlichen Kunstfehlers entstanden sind. Schadensersatz kann Ihnen hingegen zugesprochen werden, wenn Ihnen durch den Behandlungsfehler ein materieller Schaden entstanden ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein ärztlicher Kunstfehler zu einer Behinderung geführt hat, woraufhin Sie Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen lassen oder sich ein behindertengerechtes Auto kaufen mussten.

Um möglichst hohe Schmerzensgeld- und/oder Schadensersatzansprüche gegenüber Ihrem behandelnden Arzt geltend machen zu können, ist es empfehlenswert, mithilfe eines Fachanwalts für Medizinrecht rechtlich gegen Ihren Arzt vorzugehen. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann für Sie prüfen, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, für den Ihr behandelnder Arzt zur Verantwortung gezogen werden kann. Außerdem kann er prüfen, in welcher Höhe Ihre Schmerzensgeld- und/oder Schadensersatzansprüche liegen. Des Weiteren kann ein Fachanwalt für Medizinrecht Sie dabei unterstützen, aussagekräftige Beweise gegen Ihren behandelnden Arzt zu sammeln. Zu guter Letzt kann er Sie vor Gericht dabei unterstützen, Ihre Ansprüche auch tatsächlich geltend zu machen.

Bevor Sie einen Fachanwalt engagieren, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unser propatient24-Formular zu nutzen, um eine professionelle Ersteinschätzung Ihrer Situation zu erhalten – ganz unverbindlich und kostenfrei. Nachdem Sie Ihren Fall möglichst detailliert schildern, wird sich ein Fachanwalt für Medizinrecht aus unserem Anwaltsnetzwerk sich mit Ihrem Fall befassen und für Sie einschätzen, ob und in welcher Höhe Sie Schmerzensgeld- und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen können.

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