Die folgende Tabelle zeigt Schmerzensgeldbeträge, die Patienten erhalten haben, weil sie aufgrund eines Behandlungsfehlers einen Schaden im Hüft- / Genitalbereich erlitten haben.
Übersicht
Gewebeentzündung
20.000,00 €
Wegen unzureichender Befunderhebung: Gewebeentzündung im Gesäßbereich aufgrund bakterieller Infektion der Unterhaut und Fasziiten
OLG Hamm
Hodentorsion
15.000,00 €
Wegen Hodenverlust aufgrund des Nichterkennens einer Hodentorsion bei 14-jährigem
LG Regensburg
Hodentorsion
18.000,00 €
Wegen Hodenverlust aufgrund verspäteter Behandlung der Verdachtsdiagnose (Hodentorsion) bei 15-jährigem
OLG Köln
(Nicht erkannte)
Hodentorsion
48.500,00 €
Wegen Nichterkennens einer Hodentorsion mit Verlust des linken Hodens: Patient nunmehr zeugungsunfähig und hat gestörtes Sexualleben
LG Halle
Hüftgelenksprothese
4.000,00 €
Aufgrund des fehlerhaften Einsatzes einer Hüftgelenksprothese; Schmerzen über mehr als 1 Jahr und Prothesenwechsel notwendig
OLG Köln
Hüftgelenksprothese
30.000,00 €
Wegen fehlerhaften Einsatzes einer Hüftgelenktotalendoprothese aufgetretene Teillähmung des rechten Beines: fehlerhafte Operationsplanung führte zu Fehler bei technischer Durchführung; erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit
LG Bochum
Intraartikuläre
Injektion
5.000,00 €
Wegen fehlerhafter intraartikulärer Injektion bei einem Marcumarpatienten (Marcumar = Blutgerinnungshemmer): großflächiges Hämatom im Leistenbereich, Lähmung des „Oberschenkelnervs“ (Nervus femoralis); Gehstützen notwendig; Strecken des rechten Beines und Sitzen problematisch
OLG Düsseldorf
Leistenbruchoperation
30.000,00 €
Wegen unterlassener Risikoaufklärung vor Leistenbruchoperation bei Vorhandensein zweier Operationsmethoden: keine wirksame Einwilligung; starke Unterbauchbeschwerden, Dünndarmperforation, Oberbauchwandbruch (epigastrische Hernie)
OLG Koblenz
Operation
5.000,00 €
Wegen Hüftgelenksveränderung (Koxarthrose) aufgrund eines Behandlungsfehlers während der Operation einer 37-jährigen
OLG Köln
Zytologische Untersuchung
6.000,00 €
Wegen fehlerhafter Diagnose einer labortechnisch-zytologischen Untersuchung: verzögerte Behandlung eines bösartigen Tumors im Gebärmutterhals; radikale Hysterektomie, Darmläsion