16. Juni 2016
Versicherer haben auch ein Recht auf Herausgabe von Patientenunterlagen
Wenn Patienten ihre Krankenversicherung im Sinne des § 66 SGB V um Hilfe bitten und diese gleichzeitig von der Schweigepflicht entbinden sowie sich mit der Herausgabe ihrer Patientenunterlagen an sie