Orthopädie und Unfallchirurgie

Fachärzte der Orthopädie befassen sich mit der Vorbeugung, der operativen und nichtoperativen Behandlung, der Wiederherstellung sowie der Nachsorge von fehlerhaften Formen oder Funktionen von Knochen, Muskeln oder Gliedern.

Ärzte der Unfallchirurgie befassen sich dagegen mit der Vorbeugung, der operativen und nichtoperativen Behandlung, der Wiederherstellung sowie der Nachsorge von Verletzungen und deren Folgezuständen. Die Aufgabenbereiche beider Fachrichtungen überschneiden sich regelmäßig. So werden z. B. Luxationen, Bänder- und Sehnenrisse von Ärzten beider Fachrichtungen behandelt.

Prozente und Quoten

Im Jahr 2015 konnten unter den 4.695 Behandlungsfehlervorwürfen, die im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie hervorgebracht wurden, 1.328 Behandlungsfehler ermittelt werden. Dies entspricht einer Fehlerquote von 28,3%. Obwohl es Fachgebiete gibt, in denen die Fehlerquote weit höher liegt (z. B. beträgt die Fehlerquote in der Zahnmedizin 41%), sind im Vergleich zur Gesamtanzahl der festgestellten Behandlungsfehler (4.046) die meisten Fehler im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie gefunden worden – was 32% der festgestellten Behandlungsfehler sind.

Beispielhafte Übersicht von Fehlerquoten in Orthopädie und Unfallchirurgie

 

In der Tabelle sind Fehlerquoten zu verschiedenen Behandlungsanlässen aufgeführt, die sich aus dem Verhältnis der Anzahl des jeweiligen Behandlungsanlasses insgesamt und der Anzahl der zu diesem Anlass festgestellten Behandlungsfehler ergeben. Beispiel: Bei 128 Fällen der insgesamt 531 Fälle, in denen ein Hüftgelenksverschleiß behandelt wurde, wurde das Vorhandensein ärztlichen Fehlverhaltens festgestellt. Das entspricht einer Fehlerquote von 24,1%.

Bezeichnung

Fälle

Festgestellte Fehler

Fehlerquote

Kniegelenksverschleiß

580

130

22,4%

Hüftgelenksverschleiß

531

128

24,1%

Oberschenkelbruch

326

109

33,4%

Unterschenkelbruch

238

81

34,0%

Unterarmbruch

211

68

32,2%

Sonstige Bandscheibenschäden

248

62

25,0%

Bruch im Bereich der Schulter/ des Oberarmes

203

65

32,0%

Rückenschmerzen

218

92

42,2%

Quelle: Jahresstatistik 2015 der MDK-Gemeinschaft

Aktuelle Urteile aus dem Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie

  • OLG Hamm: Unzureichende Risikoaufklärung vor Arthrodese rechtfertigt 6.000,00 € Schmerzensgeld

    Klärt ein Arzt seinen Patienten nicht ausreichend darüber auf, dass nach einer Versteifungsoperation des Sprunggelenks (Arthrodese) eine Pseudoarthrose auftreten kann, und verwirklicht sich das Behandlungsrisiko bei dem Patienten, kann ein Schmerzensgeld i. H. v. 6.000,00 € angemessen sein....

  • OLG Nürnberg: Ausführliche Risikoaufklärung vor Hüft-OP notwendig

    Ärztliche Heileingriffe bedürfen, um rechtmäßig zu sein, grundsätzlich der Einwilligung des Patienten. Damit das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und somit sein Recht auf körperliche Unversehrtheit gewahrt bleibt, muss er vor jeder Behandlung ausführlicher über den Verlauf, die Erfolgschancen, mögliche Risiken und Behandlungsalternativen aufgeklärt werden....

News

  • Grober Behandlungsfehler – Arzthaftung

    Bei einem groben Behandlungsfehler ist die Arzthaftung so ausgelegt, dass der Patient einen finanziellen Ausgleich für die ihm entstandenen Schmerzen, andere gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie auch einen Ausgleich materieller Schäden erhält.Wer Opfer eines Behandlungsfehlers wird, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld und gegebenenfalls Schadensersatz - unabhängig davon, ob es sich um einen einfachen oder einen groben Behandlungsfehler handelt. Das Schmerzensgeld soll dabei als finanzieller Ausgleich für den immateriellen Schaden (Schmerzen, gesundheitliche Schäden) sowie auch als Genugtuung für den Patienten dienen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren, darunter die Schwere sowie auch die Dauer der gesundheitlichen Folgen des Ärztefehlers....

  • Fehldiagnose Metastasen – Schmerzensgeld für Diagnosefehler

    Die Fehldiagnose „Metastasen“ bereitet Betroffenen Kummer und Sorgen. Der Verdacht auf Metastasen ist sehr ernst zu nehmen, da die Ausweitung eines Tumors über Metastasen schwerwiegende gesundheitliche Schäden mit sich bringen kann. Obwohl bei der Untersuchung eines Tumors bzw. der Metastasen äußerste Sorgfalt geboten ist, kommt es immer mal wieder zur Fehldiagnose „Metastasen“....

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