1. September 2016
Pseudoarthrose nach Versteifungsoperation: 6.000,00 € Schmerzensgeld wegen ungenügender Risikoaufklärung
Weil sein Arzt ihn nicht darüber aufgeklärt hat, dass sich nach der Versteifungsoperation des Sprunggelenks (Arthrodese) eine Pseudoarthrose entwickeln kann, und sich dieses Behandlungsrisiko tatsächlich verwirklicht hat, erhält ein Patient