Erkrankungen und Verletzungen im Knie

Unter den im Jahr 2014 von den MDK im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie festgestellten 1.258 Behandlungsfehlern sind u. a. 131 Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Behandlung von Kniegelenksverschleißerkrankungen (nach ICD-Schlüssel M17) und 21 im Rahmen von Gelenkspiegelungen (Arthroskopien) mit Maßnahmen an Bändern oder an der Gelenkkapsel (nach OPS-Schlüssel 5-813) aufgetreten.

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Medizinische Indikation

Aufgrund seiner Komplexität ist das Kniegelenk besonders anfällig für Verletzungen und Verschleißerscheinungen. Erst nach Ausschöpfung aller in Frage kommenden konservativen Behandlungsmöglichkeiten raten Orthopäden bei Knieerkrankungen bzw. bei unfallbedingten Knieverletzungen zu einer Operation. Im Gegensatz zu offenen Knieoperationen, die z. B. beim Austausch des natürlichen mit einem künstlichen Kniegelenk (Knie-TEP) durchgeführt werden, lassen sich bei einer Kniegelenkspiegelung (Arthroskopie) verschiedene minimal-invasive Eingriffe vornehmen. Mögliche Indikationen für eine Arthroskopie sind

 

  • ein Kreuzbandriss
  • ein Meniskusschaden bzw. Menikusriss
  • ein Knorpelschaden (Knorpeltransplantation)
  • ein Bruch der Kniescheibe oder
  • eine Arthrose, die nicht mehr konventionell behandelt werden kann (durch wachsende Versteifung bilden sich Muskeln zurück; Kreuz- und Außenbänder werden dadurch in Mitleidenschaft gezogen; die Knochensubstanz baut sich allmählich ab).

Behandlung und Therapie

Bei Verletzungen im Knie-, Schulter-, Hand- und Sprunggelenk wird zumeist eine Gelenkspiegelung (Arthroskopie) durchgeführt. Am häufigsten wird dieses Verfahren bei Knieerkrankungen und -verletzungen eingesetzt.

 

Eine Arthroskopie kann bei der Diagnose unfallbedingter Verletzungen, degenerativer (Arthrose) oder entzündlicher Erkrankungen behilflich sein.

 

Falls erforderlich kann der Chirurg im Rahmen der Arthroskopie, welche unter lokaler Betäubung oder Vollnarkose erfolgt, minimal-invasive operative Eingriffe (Schlüssellochchirurgie) vornehmen.

 

Über einen winzigen Hautschnitt wird ein sogenanntes Arthroskop eingeführt, das aus einer Sonde mit einer Minikamera und zwei Schläuchen besteht. Über die Schläuche wird eine Kochsalzlösung in das Gelenk geleitet, um z. B. im Zuge einer Knorpelglättung bei diagnostizierter Arthrose frei bewegliche Knorpelfragmente auszuschwemmen. Die von der Kamera aufgezeichneten und auf einen Monitor übertragenen Aufnahmen helfen dem Chirurgen dabei, die Beschaffenheit von Knorpel, Meniskus und Bändern zu beurteilen. Bei entsprechendem Befund kann der Chirurg dann über zusätzliche Hautschnitte weitere chirurgische Instrumente wie Messer, motorbetriebene Fräsen oder Haken einführen, um Operationen am Gelenk vorzunehmen.

Eine Kniearthroskopie kommt u. a. bei einem Meniskusriss, bei einem Kreuzbandriss oder bei Kniearthrose zum Einsatz.

 

Das oberste Ziel bei der Behandlung eines Meniskusrisses ist es, möglichst viel Meniskusgewebe zu erhalten. Bei der Meniskusglättung oder Meniskusteilresektion wird das geschädigte Meniskusgewebe mit feinen Zangen und Schleifinstrumenten entfernt und der Rand geglättet. Abhängig von der Rissform und dem Ort des Risses kann der Meniskus genäht werden.

 

Bei der Behandlung eines Kreuzbandrisses wird das angerissene oder vollständig gerissene Kreuzband in der Regel durch ein Transplantat (Kreuzbandplastik) ersetzt.

 

Eine Gelenkspülung, bei der freie Knochen- und Knorpelteile herausgespült werden, kommt bei der Behandlung von Kniearthrose zum Einsatz. Mit Hilfe kleinster Fräsen werden Knochenwucherungen (Osteophyten) und Unebenheiten, welche die Gelenkfläche aufrauen, beseitigt.

Risiken und Komplikationen

Bei der Arthroskopie handelt es sich um ein gelenkschonendes Verfahren, das dennoch gewisse Risiken birgt. Zu den Risiken der Kniearthroskopie zählen

 

  • Knorpel- und Meniskusverletzungen durch die verwendeten Instrumente,
  • Schwellungen oder Gelenkergüsse,
  • Verschluss eines Blutgefäßes (meist einer Vene) durch ein Blutgerinnsel (Thrombose),
  • Wundinfektionen,
  • Entzündungen im Gelenkinneren und/oder
  • Nachblutungen und Nervenschäden durch Durchtrennung von Nerven.

Typische Behandlungsfehler

Bei der Transplantation eines Kreuzbandes ist die anatomisch korrekte Anlegung der Bohrkanäle entscheidend, um die Beweglichkeit des Knies wiederherzustellen. Am 4. Juni 2002 sprach das Oberlandesgericht Stuttgart einer Patientin ein Schmerzensgeld i. H. v. 8.000,00 € zu. Bei der Patientin war infolge von zwei Sportunfällen eine Kreuzbandimplantation notwendig geworden. Das Kreuzbandimplantat wurde jedoch „fehlerhaft zu weit ventral positioniert“, was u. a. zu seinem Versagen beitrug. Mit folgender Begründung rechtfertigte das OLG seine Entscheidung: „Bei der Insertion eines Kreuzbandersatzes ist nicht schon jede Abweichung des Bohrkanals von der Ideallage ein Behandlungsfehler. Auf einen Fehler ist aber zu schließen, wenn sich der Bohrkanal außerhalb eines Bereichs befindet, in dem Abweichungen von der Ideallage auch erfahrenen Operateuren widerfahren“ (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 4. Juni 2002 – 14 U 86/01).

 

In einem ähnlichen Fall hielt das Oberlandesgericht München ein Schmerzensgeld i. H. v. 15.000,00 € für angemessen. Bei einem Patienten waren die Bohrkanäle zur Aufnahme eines vorderen Kreuzbandimplantats fehlerhaft angelegt worden. Trotz 4 weiterer Folgeoperationen konnte die Beweglichkeit des linken Knies nicht in vollem Umfang wieder hergestellt werden (OLG München, Urt. v. 10. Juli 2008 – 1 U 4923/07).