Fehldiagnose Metastasen – Schmerzensgeld für Diagnosefehler

Problemfall Metastase

Die Fehldiagnose „Metastasen“ bereitet Betroffenen Kummer und Sorgen. Der Verdacht auf Metastasen ist sehr ernst zu nehmen, da die Ausweitung eines Tumors über Metastasen schwerwiegende gesundheitliche Schäden mit sich bringen kann. Obwohl bei der Untersuchung eines Tumors bzw. der Metastasen äußerste Sorgfalt geboten ist, kommt es immer mal wieder zur Fehldiagnose „Metastasen“.

Spontanremission – Wenn der Tumor verschwindet

Nicht immer handelt es sich um eine Fehldiagnose, wenn Metastasen plötzlich nicht mehr sichtbar sind. Es gibt Fälle (wenn auch sehr wenige), in denen den Patienten zweifellos ein Tumor nachgewiesen werden konnte, der jedoch nach einigen Wochen von allein wieder verschwunden ist. Dieses biologische Phänomen wird Spontanremission genannt. In diesen Fällen ist das Verschwinden des Tumors nicht auf eine Chemotherapie oder andere Behandlungsmöglichkeiten zurückzuführen, sondern auf körpereigene Prozesse.

Zwar sind die Spontanremissionen in der Medizin weiterhin ein nur teilweise geklärtes Mysterium, doch es ist nachgewiesen, dass es sie gibt. Diese „Wunderheilungen“ kommen zwar nur sehr selten vor, aber sie passieren. Bei 0,00001 bis 0,0000167 Prozent der Patienten, bei denen ein Tumor diagnostiziert wurde, bildete sich dieser von allein wieder zurück (1 von 60-100 Tausend).

Die Wahrscheinlichkeit einer Spontanremission hängt von der speziellen Erkrankung ab. Ein Nierenzellkarzinom beispielsweise verschwindet in 1 Prozent der Fälle (1 von 100). Beim Lungenkrebs wiederum steht die Chance einer Spätremission nur bei 0,000001 Prozent (1 von 1 Million).

Die Spätremission kann nicht nur bei dem Tumor selbst, sondern auch bei dessen Metastasen auftreten. Beim Schwarzen Hautkrebs (Maligne Melanom) beispielsweise, liegt die Wahrscheinlichkeit für das Verschwinden der Metastasen (ohne Einsatz irgendwelcher Behandlungen oder Therapien) bei 0,27 Prozent. Die Metastasen bei einem Nierenzellkarzinom verschwinden sogar in 8 Prozent der Fälle von allein, sofern das Nierenzellkarzinom bereits chirurgisch entfernt wurde.

Eine Spätremission ist somit selten – aber nicht ausgeschlossen. Wenn bei Ihnen in der Vergangenheit ein Tumor oder Metastasen diagnostiziert worden sind, die bei einem weiteren Arzttermin nicht mehr gefunden werden konnten, dann bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Ihr behandelnder Arzt eine falsche Diagnose gestellt hat. Bevor Sie Ihren behandelnden Arzt wegen eines Diagnosefehlers auf Schmerzensgeld verklagen, sollten Sie genau prüfen lassen, ob die Befunde der ersten Untersuchung vielleicht gar nicht fehlerhaft waren, sondern ob es sich in Ihrem Fall um eine Spätremission gehandelt hat.

Fehldiagnose Metastasen – Wenn ein Arzt Fehler macht

Wenn ein Krebspatient zum Arzt kommt, können zweierlei Fehldiagnosen hinsichtlich Metastasen gemacht werden.

  1. Der Krebs im Körper des Patienten hat sich nicht über Metastasen verbreitet. Dennoch werden Metastasen diagnostiziert.
  2. Der Krebs hat Metastasen gebildet, die vom behandelnden Arzt jedoch nicht als solche erkannt und somit nicht diagnostiziert

 

Beide Szenarien können auf ihre Weise verheerende Folgen haben und für den betroffenen Patienten außerordentlich belastend sein.

 

Werden Metastasen diagnostiziert, obwohl es keine sind, bedeutet das eine starke psychische Belastung für den Patienten. Wenn es sogar zu einer Bestrahlung der vermeintlichen Metastasen kommt, wird der Körper zudem vermeidbaren, nicht notwendigen physischen Strapazen ausgesetzt.

 

Werden hingegen keine Metastasen diagnostiziert, obwohl diese sich im Körper des Patienten verbreitet haben, dann kann dies dazu führen, dass sich die Metastasen unbeobachtet immer weiter verbreiten, bis sie irgendwann nicht mehr in den Griff zu bekommen sind.

Schmerzensgeld nach Fehldiagnose Metastasen

In beiden oben genannten Szenarien kann dem Patienten ein Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen.

 

Werden vorhandene Metastasen nicht diagnostiziert und somit auch nicht behandelt, können sie sich im Körper ausbreiten und schwerwiegende Schäden mit sich bringen. Entsteht dem Patienten ein gesundheitlicher Schaden, weil der Arzt eine falsche Diagnose gestellt und die Metastasen nicht erkannt hat, so hat er einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

 

Ebenso können dem betroffenen Patienten auch Ansprüche auf Schmerzensgeld entstehen, wenn das gegenteilige Szenario eingetreten ist, d.h. wenn Metastasen diagnostiziert wurden, obwohl diese faktisch nicht vorhanden sind. Mithilfe des Schmerzensgeldes kann der Patient einen finanziellen Ausgleich für seine psychischen Belastungen erhalten.

 

In beiden Fällen hängt die Höhe der Schmerzensgeldansprüche wie immer von verschiedenen Faktoren ab. Die verantwortlichen Anwälte und Richter werden sich bei der Berechnung eines angemessenen Schmerzensgeldes vor allem mit den folgenden Fragestellungen auseinandersetzen:

 

  • Welcher physische oder psychische Schaden ist dem Patienten aufgrund der Fehldiagnose „Metastasen“ entstanden?
  • Wie lang hielt der gesundheitliche Schaden bisher an? Bzw. wie lange wird der Schaden voraussichtlich noch anhalten?
  • Musste der Patient aufgrund des Behandlungsfehlers nachträglich erneut operiert oder anderweitig behandelt werden?
  • Wie schwerwiegend und belastend waren die Folgebehandlungen?
  • War der Patient aufgrund des Behandlungsfehlers arbeitsunfähig? Wenn ja, wie lange? Musste der Patient seinen Beruf ggf. sogar gänzlich aufgeben?
  • War der Patient im Rahmen seiner Freizeitaktivitäten eingeschränkt? Wenn ja, wie lange?
  • Wie alt ist der Patient?
  • Hat der behandelnde Arzt ggf. sogar vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt?

Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles

Wie Sie sehen, hängt die Höhe Ihrer Schmerzensgeldansprüche von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab, darunter Dauer und Schwere der physischen und psychischen Schäden sowie Arbeitsunfähigkeit und Einschränkungen im Alltag. Die Höhe der eigenen Schmerzensgeldansprüche als Laie einzuschätzen ist entsprechend schwierig.

Über das ProPatient24-Formular haben Sie daher die Möglichkeit, eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles von einem erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht zu erhalten. Ein Experte im Medizinrecht wird sich Ihres Falles annehmen und Sie kostenlos und unverbindlich darüber informieren, wie gut Ihre Chancen auf Schmerzensgeld sind und in welcher Höhe Sie Ihre Schmerzensgeldansprüche geltend machen können.

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