Therapiefehler

Wenn der Arzt bei der Durchführung einer medizinisch angezeigten Behandlungsmethode den medizinischen Qualitätsstandard unterschritten hat, liegt ein Behandlungsfehler vor. Da hier fast nur medizinische Fragestellungen im Vordergrund stehen, ist im Einzelfall die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens für die Beurteilung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht, unter allen Umständen notwendig.

5 Beispiele für Therapiefehler

  • Bei einer Operation wird zum Schienen eines Oberschenkeltrümmerbruches eine zu kurze Metallplatte verwendet, wodurch der Knochenbruch nicht ausreichend stabilisiert ist. Im Bereich der Metallplatte kommt es zu einer Infektion.
  • Während einer operativen Entfernung der Gebärmutter löst sich die Naht, die zum Verschließen eines Blutgefäßes gelegt wurde. Um die Blutung schnell zu stoppen, quetscht der Operateur das Blutgefäß mit einer Klemme ab, wobei er auch den Harnleiter erfasst. Es kommt zu einer Unterversorgung des Gewebes mit Blut, was die Ausbildung einer Harnleiterfistel begünstigt.
  • Nach einer Lungenembolie, die durch eine Beinvenenthrombose ausgelöst wurde, wird dem Patienten ein Blutverdünner verabreicht. Der Wert über die Blutverdünnung wird dabei nicht kontrolliert und die Dosierung des Medikaments nicht reduziert. Die Überdosierung führt zu einer Hirnblutung mit Halbseitenlähmung.
  • Ein Medikament wird falsch verabreicht – es wird in die Arterie gespritzt, statt in die Vene.
  • Bei einer Kniepunktion verwendet der Arzt keine sterilen Handschuhe. Es kommt zu einer Infektion und anschließenden Gelenkversteifung.

Führt der Arzt eine - von ihm gewählte - Behandlungsmaßnahme nicht nach dem Facharztstandard aus, kann ein Behandlungsfehler im Sinne des Therapiefehlers vorliegen.