Wegen unterlassener engmaschiger Kontrolle von nach einer Operation aufgetretenen Nervenfunktionsstörungen: Kompartmentsyndrom mit Muskelnekrosen, Schädigung des Peroneusnervs, Fußhebestörung, erhebliche Beeinträchtigung beim Laufen; mehrere Operationen notwendig, eingeschränkte Ausübung des Berufs (stehende Tätigkeit)