Lungen-OP ohne wirksame Einwilligung
Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte die Ammerland-Klinik Westerstede auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz, weil bei einem 17-Jährigen im Jahre 2009 eine Lungen-OP ohne wirksame Einwilligung durchgeführt wurde.