In der nachfolgenden Tabelle sind Schmerzensgeldbeträge aufgeführt, die Patienten als Ausgleich für einen durch einen Behandlungsfehler verursachten Schaden an den Zähnen oder im Mundraum erhalten haben.
Übersicht
Anästhesie
10.000,00 €
Wegen Geschädigten „Zungennervs“ mit anhaltender Taubheit einer Zungenhälfte wegen fehlerhafter Leitungsanästhesie
LG Dortmund
Kieferorthopädische Behandlung
5.000,00 €
Wegen trotz fortgeschrittener Zahnfleischentzündung (Parodontose) durchgeführter kieferorthopädischer Behandlung: kontraindizierte Behandlung; Zustand des Gebisses verschlechterte sich über 2,5 Jahre (lockere Zähne), psychische Belastung (Angst vor dem Verlust der Zähne)
OLG Stuttgart
Kieferorthopädische Behandlung
22.000,00 €
Wegen fehlerhafter Drahtbogenkunststoffschienenbehandlung: schwere Kiefergelenkluxation, Mund kann nur wenig geöffnet werden, dadurch Probleme beim Essen und bei der Zahnreinigung, dauerhafte Einnahme von Medikamenten
LG Aachen
Mundbodenkarzinom
15.000,00 €
Wegen Nichterkennens eines Mundbodenkarzinoms trotz eindeutiger Anhaltspunkte (Taubheit im Bereich des Zungenrandes, Röntgenaufnahme mit erkennbarer Entzündung)
LG Dortmund
Parodontose
2.500,00 €
Wegen falscher Anwendung eines Mundtherapeutikums bei 23-jähriger: Zahnarzt und Zahnarzthelferin haften; Mundschleimhaut verletzt mit über 1 Woche andauernder starker Schmerzen; Beeinträchtigung beim Essen und Sprechen
AG Freiburg
Schienentherapie
4.000,00 €
Wegen fehlerhaft fortgesetzter Schienentherapie trotz anhaltender Kiefergelenkschmerzen: keine weiteren Diagnosemaßnahmen getroffen, insbesondere die Überweisung zu einem anderen Arzt
OLG Oldenburg
Veneers
8.000,00 €
Wegen unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit dem Einsatz von Keramikverblendschalen (Veneers) im Frontzahnbereich: Zahnmarkentzündung (Pulpitis), Abszessbildung, hochgradige Empfindlichkeit der Frontzähne bei verschiedenen Temperaturen
OLG Hamm
Entfernung eines
Weisheitszahnes
7.500,00 €
Wegen geschädigten „Zungennervs“ (Nervus Lingualis) mit Geschmacks- und Gefühlsstörungen nach Ziehen eines Weisheitszahn
OLG Stuttgart
Wurzelbehandlung
25.000,00 €
Wegen unterlassener Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden vor Wurzelspitzenresektion: „Hirnnerv“ (Trigeminusnerv) durchtrennt; dauerhaftes Taubheitsgefühl und Funktionsstörungen im Gesicht sowie dauerhaft abhängig von Schmerzmitteln und Antidepressiva
OLG Koblenz
Zahnbehandlung
4.000,00 €
Wegen unterlassener Aufklärung vor einer Leitungsanästhesie: Nervenverletzung, die zur dauerhaften Taubheit der Zunge führte; auch Angstpatienten haben ein Recht auf ordnungsgemäße Aufklärung
OLG Hamm
Zahnbehandlung
12.000,00 €
Wegen Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit einer sog. Außenseitermethode: Verlust 4 gesunder Backenzähne, dauerhafte Probleme mit der Prothese, fehlende Indikation der Therapie
OLG Zweibrücken
Zahnprothetische Behandlung
15.000,00 €
Wegen des Verlustes von 4 natürlichen Zähnen, des anschließenden Verlustes der eingesetzten Zahnimplantate und verstärkten Knochenabbaus (fehlerhafte zahnprothetische Behandlung)