15. August 2008
OLG Hamm: Aufklärungsfehler bei Mandeloperation einer 9-jährigen
Das OLG Hamm sprach ein Schmerzensgeld i. H. v. 3.000,00 € wegen Aufklärungsfehlern zu, weil die Eltern eines 9-jährigen Mädchen nicht ausreichend über die Risiken der verwendeten Behandlungsmethode im Hinblick