Amalgam als Zahnfüllung: Kein Behandlungsfehler
Nach einem Urteil des OLG Hamm (Urt. v. 04.3.2016, 26 U 16/15) soll die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen grundsätzlich unbedenklich sein. Die Klägerin scheiterte vor Gericht mit einer Klage auf Schadensersatz in Höhe von EUR 12.000, welche Sie auf eine fehlerhafte Behandlung und fehlerhafte Aufklärung durch die behandelnde Ärztin – die Beklagte – stützte. Die Klägerin hatte seit ihrer Kindheit bei der Beklagten diverse Zahnfüllungen, zuletzt 2009, aus Amalgam erhalten und ließ sich diese von der Beklagten seit Mitte der 1990er Jahre durch Kunststofffüllungen ersetzen, da sie ein schlechtes Gefühl hatte, einen Metallgeschmack im Mund beseitigen wollte und nach einer Lösung für anhaltende gesundheitliche Probleme suchte....