Zahnmedizin

Die Zahnmedizin (auch Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) umfasst die Vorbeugung, die Erkennung und die Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich.

Zahmedizin-Bohrer

Das Fachgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde überschneidet sich u. a. mit den Fachgebieten der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Denn einerseits können sich krankhafte Veränderungen in der Mundhöhle auf den restlichen Körper auswirken und andererseits zeigen sich die (Erst-)Symptome anderer Krankheiten (wie z. B. Bluterkrankungen oder Infektionen) oftmals im Mundraum.

Prozente und Quoten

Unter den insgesamt 1.349 Behandlungsfehlervorwürfen, die im Jahr 2015 in dem Fachgebiet der Zahnmedizin gegenüber den MDK vorgebracht wurden, waren 536 fehlerbehaftete Behandlungsmaßnahmen – d. h. in 39,7% der eingereichten Fälle wurden Behandlungsfehler festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Fehlerquote leicht angestiegen (2014: 1.419, 556, 39%).

Prozentuale Verteilung von Behandlungsfehlern in der Zahnmedizin

 

Das nachfolgende Diagramm zeigt, wie die prozentuale Verteilung der Behandlungsmaßnahmen in der Zahnmedizin ist. Mit 147 Fehlern, also 27%, sind die häufigsten Behandlungsfehler im Rahmen von Wurzelspitzenresektionen oder Wurzelkanalbehandlungen gemacht worden. 114 Behandlungsfehler wurden im Rahmen von Zahnersatz-Behandlungen (21%), 75 Behandlungsfehler im Rahmen von Zahnentfernungen (14%), 42 Behandlungsfehler im Rahmen von Osteotomien (8%), 29 Behandlungsfehler im Rahmen von Zahnsanierungen durch Füllungen (5 %) sowie 28 Behandlungsfehler im Rahmen von Re-, Trans-, Implantationen und Stabilisierungen eines Zahnes (5%) festgestellt worden. Die übrigen 20% der Behandlungsfehler sind bei weiteren zahnmedizinischen Behandlungen aufgetreten.

 

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Fehlerquote im Jahr 2015 bei den Zahnersatz-Behandlungen (2014: 18%) und den Zahnentfernungen gestiegen (2014: 12%), bei den Wurzelspitzenresektionen etc. (2014: 34%) und den Zahnsanierungen (2014: 7,5%) gefallen und bei der Osteotomie (2014: ca. 8%) und den Replantationen etc. (2014: 5%) gleich geblieben.

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Fehlerquoten im zahnmedizinischen Fachbereich

 

In der Tabelle sind Fehlerquoten zu verschiedenen Behandlungsanlässen aufgeführt, die sich aus dem Verhältnis der Anzahl des jeweiligen Behandlungsanlasses insgesamt und der Anzahl der zu diesem Anlass festgestellten Behandlungsfehler ergeben. Beispiel: Bei 150 Fällen der insgesamt 369 Fälle, in denen Zahnkaries der Behandlungsanlass war, wurde das Vorhandensein eines Behandlungsfehlers festgestellt. Das entspricht einer Fehlerquote von 40,6%.

Bezeichnung

Fälle

Festgestellte Fehler

Fehlerquote

Krankheiten des Zahnmarks und der Zahnwurzel

324

127

39,2%

Zahnkaries

369

150

40,6%

Sonstige Krankheiten der Zähne

224

110

49,1%

Kieferorthopädische Erkrankungen

180

42

23,3

Zahnfleischentzündung

106

44

41,5%

Quelle: Jahresstatistik 2015 der MDK-Gemeinschaft

Aktuelle Urteile aus dem Bereich der Zahnmedizin

  • Amalgam als Zahnfüllung: Kein Behandlungsfehler

    Nach einem Urteil des OLG Hamm (Urt. v. 04.3.2016, 26 U 16/15) soll die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen grundsätzlich unbedenklich sein. Die Klägerin scheiterte vor Gericht mit einer Klage auf Schadensersatz in Höhe von EUR 12.000, welche Sie auf eine fehlerhafte Behandlung und fehlerhafte Aufklärung durch die behandelnde Ärztin – die Beklagte – stützte. Die Klägerin hatte seit ihrer Kindheit bei der Beklagten diverse Zahnfüllungen, zuletzt 2009, aus Amalgam erhalten und ließ sich diese von der Beklagten seit Mitte der 1990er Jahre durch Kunststofffüllungen ersetzen, da sie ein schlechtes Gefühl hatte, einen Metallgeschmack im Mund beseitigen wollte und nach einer Lösung für anhaltende gesundheitliche Probleme suchte....

  • OLG Hamm: Schmerzensgeld wegen unterlassener Aufklärung bei Zahnbehandlung

    Ein Zahnarzt ist dazu verpflichtet, seine Patienten über alle echten Behandlungsalternativen aufzuklären, damit der Patient entscheiden kann, welche Risiken er eingehen will. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um gleichwertige Behandlungsmethoden handelt, die im Wesentlichen unterschiedliche Risiken und Heilungschancen aufweisen....

News

  • Grober Behandlungsfehler – Arzthaftung

    Bei einem groben Behandlungsfehler ist die Arzthaftung so ausgelegt, dass der Patient einen finanziellen Ausgleich für die ihm entstandenen Schmerzen, andere gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie auch einen Ausgleich materieller Schäden erhält.Wer Opfer eines Behandlungsfehlers wird, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld und gegebenenfalls Schadensersatz - unabhängig davon, ob es sich um einen einfachen oder einen groben Behandlungsfehler handelt. Das Schmerzensgeld soll dabei als finanzieller Ausgleich für den immateriellen Schaden (Schmerzen, gesundheitliche Schäden) sowie auch als Genugtuung für den Patienten dienen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren, darunter die Schwere sowie auch die Dauer der gesundheitlichen Folgen des Ärztefehlers....

  • Fehldiagnose Metastasen – Schmerzensgeld für Diagnosefehler

    Die Fehldiagnose „Metastasen“ bereitet Betroffenen Kummer und Sorgen. Der Verdacht auf Metastasen ist sehr ernst zu nehmen, da die Ausweitung eines Tumors über Metastasen schwerwiegende gesundheitliche Schäden mit sich bringen kann. Obwohl bei der Untersuchung eines Tumors bzw. der Metastasen äußerste Sorgfalt geboten ist, kommt es immer mal wieder zur Fehldiagnose „Metastasen“....

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