Ärztepfusch und Behandlungsfehler

Wer bei sich selbst oder einem Angehörigen einen Ärztepfusch vermutet, welcher schlimmstenfalls auch noch mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Behandelten einhergeht, hat gegebenenfalls den Anspruch auf Schmerzensgeld oder sogar zusätzlichen