Patientenberatung: Urteile zum Arzthaftungsrecht

Schmerzensgeld – Ausgewählte Urteile zu Behandlungsfehlern

Wenn Patienten Opfer von Behandlungsfehlern werden, ist es für die Betroffenen oft schwierig, selbst einzuschätzen, wie hoch das Schmerzensgeld realistischerweise ausfallen könnte. Aus diesem Grund haben wir Ihnen im Folgenden ein paar Gerichtsurteile für Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler zusammengetragen, an denen Sie sich orientieren können, wenn sie Ihren persönlichen Fall einschätzen möchten.

Zudem können Sie gerne einen Blick auf unsere Schmerzensgeldtabelle werfen und bei den Fachanwälten unseres Netzwerks eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles anfragen.

Schmerzensgeld, Urteile

Arzthaftungsrecht – Urteile nach Behandlungsfehlern

Neben den Ansprüchen auf Schmerzensgeld können betroffene Patienten häufig auch noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Während das Schmerzensgeld die Schmerzen und gesundheitlichen Schäden des Patienten entschädigen sollen, handelt es sich beim Schadensersatz um einen finanziellen Ausgleich der materiellen Schäden, die dem Patienten entstanden sind. Diese finanziellen Schäden können beispielsweise durch Fahrtkosten zu Spezialkliniken oder durch den behindertengerechten Umbau des eigenen Hauses entstanden sein. Im Folgenden finden Sie zum Thema Ärztepfusch Berichte sowie Angaben zur Höhe des erstrittenen Schmerzensgeldes.

 

Amputationen nach Behandlungsfehler

 

Im Jahr 2005 wandte sich eine Frau mit Durchblutungsstörungen in einer Hand und beiden Beinen an ihren Arzt, welcher zunächst nur die betroffene Hand behandelte. Obwohl die Behandlung erfolglos blieb, wartete der Arzt weiterhin ab anstatt eine andere Behandlungsmethode zu wählen. Aus diesem Grund mussten anschließend zwei Finger der Frau amputiert werden, da sie nicht ausreichend durchblutet wurden.
Ebenso schlecht wurde die Durchblutungsstörung in den Beinen der Patientin behandelt. Daraufhin war es notwendig, einen Zeh und den Mittelfußknochen der Patientin zu amputieren. Die Patientin ist aufgrund dieses Behandlungsfehlers in ihrer Mobilität eingeschränkt.
Im Jahr 2005 wurde ihr vom Landgericht in Düsseldorf ein Schmerzensgeld in Höhe von 65.000 Euro zugesprochen.

 

Tod durch Befunderhebungsfehler

 

Im Jahr 2010 wurde den Erben einer verstorbenen Patienten 75.000 Euro zugesprochen. Die Patientin hatte an einem Tumor im Knie gelitten. Die zuständigen Ärzte hatten nicht alle notwendigen Befunde erhoben, um diese Tumorbildung festzustellen. Somit lag ein Befunderhebungsfehler vor. Da das Verfahren erst nach dem Tod der Patientin eingeleitet worden war, erhielten die Erben der Patientin das Schmerzensgeld. Die Höhe der Entschädigung blieb trotz des Todesfalles unverändert.

 

Querschnittslähmung durch fehlerhafte Injektion an der Wirbelsäule

 

Im Jahr 2009 wurde bei ein Patient im Rahmen einer schmerzlindernden Therapie Opfer eines schwerwiegenden Behandlungsfehlers. Bei einer Injektion im Bereich der Wirbelsäule wurde der Spinalkanal verletzt. Dies führte zur Querschnittslähmung des Patienten. Der Patient war zuvor nicht ausreichend über die Risiken der Therapie informiert worden und wusste nicht, dass das Risiko einer Querschnittslähmung bestand. Der Patient erhielt nach seiner Klage für den Behandlungsfehler ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro.

 

Geistige und körperliche Behinderung nach fehlerhaftem Notkaiserschnitt

 

Nachdem die Schwangerschaft problemlos verlaufen war, kam es während einer Entbindung zu Komplikationen. Aufgrund dessen entschieden sich die Ärzte für einen Notkaiserschnitt. Die Zeit zwischen der Entscheidung für einen Notkaiserschnitt und der tatsächlichen Entbindung (E-E-Zeit) darf maximal 20 Minuten betragen. Da die E-E-Zeit in diesem Fall um 10 Minuten überschritten wurde, liegt ein grober Behandlungsfehler vor, der in einer Sauerstoffunterversorgung des Babys resultierte. Aus diesem Grund ist das Kind heute sowohl körperlich als auch geistig schwerbehindert, blind, liegt im Wachkoma und ist somit auf eine intensive Betreuung angewiesen. Dem Kind wurden 600.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

 

Hautverbrennungen durch zu heißes Badewasser

 

Eine pflegebedürftige Patientin erlitt Verbrennungen, als ihre zwei Pflegerinnen sie im heißen Wasser badeten, ohne die Wassertemperatur zuvor geprüft zu haben. Als die Pflegerinnen die Patientin mithilfe eines Liftes in das heiße Wasser ließen, schrie die Patientin und trat um sich. Die Pflegerinnen reagierten nicht darauf, da sie das Verhalten der Pflegebedürftigen als gewöhnliches Verhalten der Patientin deuteten. Aufgrund dieser Unachtsamkeit der beiden Pflegerinnen erlitt die Patientin Verbrennungen zweiten bis dritten Grades an beiden Füßen und Unterschenkeln sowie auch im Intimbereich.

Anschließend wurde Haut vom Oberschenkel der Patientin entnommen und an den verbrannten Stellen transplantiert. In der Wunde am Oberschenkel wurde der Keim Staphylococcus aureus gefunden und die Wunde ist nicht ordentlich verheilt, sondern eiterte und verklebte. Anschließend musste der Verband an der Wunde täglich gewechselt werden, was der Patientin starke Schmerzen zufügte, da die Verbände an der feuchten Wunde festklebten.

Die Klägerin erhielt 30.000 Euro Schmerzensgeld.

Entfernung der Leber nach fehlerhafter Entfernung der Gallenblase

 

Im Oktober 2011 wandte sich eine Frau an ihren Hausarzt, da sie an Schmerzen litt. Der Arzt diagnostizierte Gallensteine und sprach die Empfehlung aus, die Gallenblase zu entfernen. Diese Operation sowie auch die anschließenden Nachbehandlungen wurden fehlerhaft durchgeführt und sorgten für Leberwerte, die sich drastisch verschlechterten. Da die verantwortlichen Ärzte nicht angemessen auf die schlechten Leberwerte reagierten, musste der Patientin einen Monat später die Leber entfernt werden.
Für den Verlust ihrer Leber erhielt die Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro.

 

Brustentfernung nach falscher Brustkrebsdiagnose

 

Im Jahr 2001 diagnostizierten Ärzte bei einer Patientin fälschlicherweise Mammakarzinomen in beiden Brüsten – also Brustkrebs. Daraufhin wurden der Patientin beide Brüste amputiert und beidseitig die Lymphknoten entfernt. Die Frau erhielt einen prothetischen Brustersatz. Aufgrund der Operationen und des Verlustes ihrer Brüste leidet die Patientin fortwährend an physischen und psychischen Problemen. Hierfür wurde die Frau mit einem Schmerzensgeld in Höhe von 12.823 Euro entschädigt.

Verlust des Kurzzeitgedächtnisses nach Behandlungsfehler während Nasenpolypen-OP

 

Als im Jahr 2016 ein Mann an den Nasenpolypen operiert wurde, passierte dem operierenden Arzt ein schwerwiegender Behandlungsfehler. Der Arzt hatte aus Versehen die Schädeldecke des Patienten durchstochen und so das Gehirn verletzt, wodurch der Patient seinen Geruchssinn sowie auch sein Kurzzeitgedächtnis verlor. Nun ist der Mann in seinem Leben stark beeinträchtigt, da er weder beim Lesen noch beim Fernsehen Zusammenhänge erkennen kann, da er alles kurz zuvor Geschehene wieder vergisst. Außerdem verläuft sich der Mann, wenn er alleine seine Wohnung verlässt. Ihm wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zugesprochen.

 

Inkomplette Querschnittslähmung durch unterlassene Behandlung

 

Nachdem eine Patientin während eines stationären Krankenhausaufenthaltes stürzte, wurden von den zuständigen Ärzten nicht alle notwendigen Untersuchungen vorgenommen, obwohl sich die Patientin über immer schlimmer werdende Schmerzen beklagte. Erst eine Woche nach dem Sturz wurde die Frau geröntgt, wobei eine Deckplattenimpressionsfraktur BWK 12 festgestellt werden konnte. Dennoch wurde die Frau nicht entsprechend behandelt. Die unterlassene Behandlung resultierte letztlich in einer inkompletten Querschnittslähmung, wodurch die Klägerin heute auf ständige Hilfe angewiesen ist. Sie erhielt 125.000 Euro Schmerzensgeld.

 

Hypoxischer Hirnschaden eines Kleinkindes

 

Im Rahmen eines Routineeingriffs bei einem Kleinkind wurden Fehler bei der Beatmung gemacht. Daraufhin musste das Kind reanimiert werden. Dies führte zu einem hypoxischen Hirnschaden des Kindes. Das Kind hat nun die Pflegestufe III, leidet an epileptischen Anfällen und bedarf einer ständigen Betreuung. Das Kind erhielt 600.000 Euro Schmerzensgeld sowie zusätzliche 400.000 Euro Schadensersatz. Außerdem wurden dem Kind monatliche Zahlungen in Höhe von 800 Euro zugesprochen.

Was tun bei Behandlungsfehler?

 

Da Patienten nach einem Behandlungsfehler häufig an schwerwiegenden Folgeschäden leiden, haben sie häufig eine realistische Chance auf ein Schmerzensgeld in geraumer Höhe. Auch wenn die Gesundheit unbezahlbar ist, möchten die Fachanwälte unseres Netzwerks Betroffenen die Möglichkeit geben, zumindest eine Entschädigung für die ihnen entstandenen Schmerzen und Folgeschäden zu ermöglichen.
Wenn Sie selbst oder Angehörige von Ihnen Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, haben Sie die Möglichkeit, über untenstehendes Formular eine kostenlose Ersteinschätzung darüber zu erhalten, wie viel Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz Ihnen zusteht und realistischerweise vor Gericht erstritten werden könnte.

Außerdem finden Sie in einem unserer Artikel weitere Informationen darüber, wann Ihnen theoretisch Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz zusteht. Diesen Beitrag können Sie ebenfalls nutzen, um Ihren Fall zunächst selbst einzuschätzen.

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