Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld stellt einen finanziellen Ausgleich für durch einen oder mehrere Behandlungsfehler verursachte körperliche oder seelische (Primär-)Schäden sowie für etwaige dauerhafte Folgeschäden dar.

Aerztepfusch Behandlungsfehler Kunstfehler Arzthaftung

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird vom Gericht u. a. in Abhängigkeit davon, in welchem Maß das alltägliche Leben des betroffenen Patienten von dem entstandenen Schaden beeinträchtigt wurde oder in Zukunft noch beeinträchtigt wird, in jedem Einzelfall individuell bestimmt. Da es keine gesetzlichen Vorgaben zur Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe gibt, orientieren sich die Gerichte bei der Festsetzung daran, wie in anderen sachverhaltsähnlichen Fällen entschieden wurde. Zur Orientierung dienen den Gerichten sog. Schmerzensgeldtabellen, in denen Schmerzensgeldbeträge aufgelistet werden, die Patienten und Patientinnen in den unterschiedlichsten Verfahren zugesprochen wurden.

Aktuelle Urteile zu Schmerzensgeld

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