BGH: Neuverhandlung wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs
Das Berufungsgericht verletzt den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs (gem. Art. 103 Abs. 1 GG), wenn es ihren Vortrag nur deshalb als nicht beachtungswürdig ansieht, weil die in dem Vortrag hervorgebrachten Argumente von dem klägerseits eingereichten Privatgutachten nicht gestützt werden....