Gynäkologie

Die Gynäkologie (auch Frauenheilkunde) umfasst in erster Linie die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen der weiblichen Sexual- und Fortpflanzungsorgane.

Gynaekologie-Ultraschallgerät

Ferner befasst sich ein Arzt der Gynäkologie auch mit Hormontherapien, der Beratung und Durchführung von Empfängnisverhütungsmaßnahmen sowie mit der Durchführung bzw. der Veranlassung von Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. die Mammographie).

Beckenendlage

Fruchtwasseruntersuchung

Plazentaablösung

Saugglocke

Prozente und Quoten

Die Gesamtfehlerquote des gynäkologischen Bereichs im Jahr 2015 liegt bei 27,6% – in 298 der 1.078 Fälle, die den MDK wegen Behandlungsfehlervorwürfen in der Gynäkologie vorgelegt wurden, konnten Behandlungsfehler festgestellt werden. Die Fehlerquote ist im Vergleich zum Vorjahr minimal gestiegen (2014: 1.144, 309, 27%).

Häufige Behandlungsfehler in der Gynäkologie

 

Die häufigsten Behandlungsfehler im gynäkologischen Bereich treten im Rahmen der Behandlung von gutartigen Tumoren der Gebärmutter, sog. Leiomyomen, (6%), Brustkrebs (15%) oder im Rahmen der operativen Entfernung der Gebärmutter (12%) auf.

Beispielhafte Übersicht von Fehlerquoten der Gynäkologie

 

In der Tabelle sind Fehlerquoten zu verschiedenen Behandlungsanlässen aufgeführt, die sich aus dem Verhältnis der Anzahl des jeweiligen Behandlungsanlasses insgesamt und der Anzahl der zu diesem Anlass festgestellten Behandlungsfehler ergeben.

Bezeichnung

Fälle

festgestellte Fehler

Fehlerquote

Brustkrebs (Mammakarzinom)

135

46

34,1%

Gutartiger Tumor der Gebärmutter (Leiomyom)

87

17

19,5%

Quelle: Jahresstatistik 2015 der MDK-Gemeinschaft

Aktuelle Urteile aus dem Bereich der Gynäkologie

  • BGH: Neuverhandlung wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Das Berufungsgericht verletzt den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs (gem. Art. 103 Abs. 1 GG), wenn es ihren Vortrag nur deshalb als nicht beachtungswürdig ansieht, weil die in dem Vortrag hervorgebrachten Argumente von dem klägerseits eingereichten Privatgutachten nicht gestützt werden....

  • BGH: Zu den Voraussetzungen einer Verjährung durch grobe Fahrlässigkeit

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts erlauben die getroffenen Feststellungen jedoch nicht die Annahme, dass die geltend gemachten Ansprüche gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. mit Ablauf des Jahres 2004 verjährt seien, weil die Unkenntnis der Klägerin von den den Anspruch begründenden Umständen auf grober Fahrlässigkeit beruhe....

News

  • Grober Behandlungsfehler – Arzthaftung

    Bei einem groben Behandlungsfehler ist die Arzthaftung so ausgelegt, dass der Patient einen finanziellen Ausgleich für die ihm entstandenen Schmerzen, andere gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie auch einen Ausgleich materieller Schäden erhält.Wer Opfer eines Behandlungsfehlers wird, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld und gegebenenfalls Schadensersatz - unabhängig davon, ob es sich um einen einfachen oder einen groben Behandlungsfehler handelt. Das Schmerzensgeld soll dabei als finanzieller Ausgleich für den immateriellen Schaden (Schmerzen, gesundheitliche Schäden) sowie auch als Genugtuung für den Patienten dienen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren, darunter die Schwere sowie auch die Dauer der gesundheitlichen Folgen des Ärztefehlers....

  • Fehldiagnose Metastasen – Schmerzensgeld für Diagnosefehler

    Die Fehldiagnose „Metastasen“ bereitet Betroffenen Kummer und Sorgen. Der Verdacht auf Metastasen ist sehr ernst zu nehmen, da die Ausweitung eines Tumors über Metastasen schwerwiegende gesundheitliche Schäden mit sich bringen kann. Obwohl bei der Untersuchung eines Tumors bzw. der Metastasen äußerste Sorgfalt geboten ist, kommt es immer mal wieder zur Fehldiagnose „Metastasen“....

Wünschen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles?
Füllen Sie bitte unseren Patientenfragebogen aus, damit wir uns ein Bild machen können.