Weil das Anraten der Durchführung einer Dickdarmspiegelung (Koloskopie) unterlassen wurde, obwohl positive Hämoccultfeststellung vorlag: Arzt behauptet, Untersuchungsmaßnahme vorgeschlagen zu haben, aber Patient habe abgelehnt – da Dokumentation fehlt, gilt Beweislastumkehr; verzögerte Strahlen- und Chemotherapie, Stadien- und Prognoseverschlechterung, Metastasen im Gehirn