12.000,00 € Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Außenseiter-Zahnbehandlung
Das Oberlandesgericht Zweibrücken verurteilte einen Zahnarzt zur Zahlung eines Schmerzensgeldes i. H. v. 12.000,00 € wegen unterlassener Befunderhebung im Zusammenhang mit der Anwendung einer Außenseitermethode.