OLG Köln: Bei grob fehlerhafter Operation in nicht indiziertem Bereich sind 200.000 € Schmerzensgeld angemessen
Ein Operateur verletzt seine Sorgfaltspflichten in erheblichen Maße und begeht einen groben Behandlungsfehler, wenn er während der Operation zur Korrektur der Nasenscheidewand die Verletzung der Schädelbasis des Patienten verursacht, indem er in einem Bereich operiert, in dem er laut Sachverständigem nichts zu suchen hatte....