Grober Behandlungsfehler – Arzthaftung

Kein gewöhnlicher Arztfehler

Grober Behandlungsfehler – Arzthaftung

 

Bei einem groben Behandlungsfehler ist die Arzthaftung ein wenig anders geregelt als bei einem einfachen Behandlungsfehler. Im Folgenden erfahren Sie daher, inwiefern sich die Arzthaftung in den beiden Fällen unterscheidet und was ein grober Behandlungsfehler genau ist.

 

Inhalt

1. Grober Behandlungsfehler – Arzthaftung zugunsten der Patienten

Grober Behandlungsfehler – Beweislastumkehr

2. Was ist ein Behandlungsfehler?

Arten von Behandlungsfehlern – Wozu ist der Arzt verpflichtet?

Definition: Grober Behandlungsfehler

3. Was tun bei Verdacht auf groben Behandlungsfehler?

 

Grober Behandlungsfehler – Arzthaftung zugunsten der Patienten

Bei einem groben Behandlungsfehler ist die Arzthaftung so ausgelegt, dass der Patient einen finanziellen Ausgleich für die ihm entstandenen Schmerzen, andere gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie auch einen Ausgleich materieller Schäden erhält.

 

Wer Opfer eines Behandlungsfehlers wird, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld und gegebenenfalls Schadensersatz – unabhängig davon, ob es sich um einen einfachen oder einen groben Behandlungsfehler handelt. Das Schmerzensgeld soll dabei als finanzieller Ausgleich für den immateriellen Schaden (Schmerzen, gesundheitliche Schäden) sowie auch als Genugtuung für den Patienten dienen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren, darunter die Schwere sowie auch die Dauer der gesundheitlichen Folgen des Ärztefehlers.

Mithilfe des Schadensersatzes wiederum sollen materielle, finanzielle Schäden ausgeglichen werden, die dem Patienten aufgrund des Behandlungsfehlers entstanden sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Patient infolge des Ärztefehlers Lähmungserscheinungen hat und ein behindertengerechtes Auto und eine behindertengerechte Wohnung benötigt. Außerdem können unter anderem Fahrtkosten zu Folgeuntersuchungen sowie Kosten für ein Pflegeheim, eine Gehhilfe (z.B. Rollator) und Massagekosten zur Schmerzlinderung in die Berechnung der Schadensersatzansprüche einbezogen werden.

Grober Behandlungsfehler – Beweislastumkehr

Bei einem einfachen Behandlungsfehler ist der Patient dazu verpflichtet nachzuweisen, dass dem behandelnden Arzt während einer Therapie ein Fehler unterlaufen ist und dass dieser Fehler zu einer gesundheitlichen Schädigung des Patienten geführt hat.

Bei einem groben Behandlungsfehler hingegen tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Das bedeutet, dass im Fall eines groben Behandlungsfehlers der verantwortliche Arzt einen Nachweis erbringen muss, dass ihm dieser Fehler nicht unterlaufen ist bzw. dass die gesundheitlichen Schäden des Patienten nicht auf einen Ärztefehler zurückzuführen sind.

Im Falle eines groben Behandlungsfehlers soll die Beweislastumkehr es dem Patienten somit leichter machen, seine Ansprüche auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz vor Gericht durchzusetzen.

Im Folgenden erfahren Sie, wann es sich um einen Behandlungsfehler handelt und welche Arten von Behandlungsfehlern es gibt. Zudem finden Sie eine Definition grober Behandlungsfehler und lesen, worin der Unterschied zwischen einem einfachen und einem groben Behandlungsfehler liegt.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Jeder Patient, der sich von einem Arzt behandeln lässt, hat das Recht auf eine Behandlung, die den zum Zeitpunkt der Behandlung aktuellen ärztlichen Standards entspricht. Dabei ist ein Arzt nicht für den Erfolg einer Behandlungsmethode verantwortlich, da es in der Natur der Sache liegt, dass eine Behandlung mit natürlichen Komplikationen einhergehen oder aus anderen krankheitsbedingten Gründen erfolglos bleiben kann. Es handelt sich somit nicht immer um einen Behandlungsfehler, wenn die von einem Arzt gewählte Methode erfolglos bleibt und die erhoffte Besserung des Gesundheitszustandes ausbleibt oder sich der Gesundheitszustand sogar weiter verschlechtert.

Der behandelnde Arzt ist dazu verpflichtet, den Patienten entsprechend der aktuellen Facharztstandards zu behandeln. Diese Standards werden von den jeweiligen Facharztgesellschaften in Form von Leitlinien herausgegeben und dienen als Empfehlung und Orientierung für die Ärzte. Sie sind somit also offiziell nicht verpflichtend. Die Behandlungsweise eines Arztes darf jedoch nicht zum Nachteil des Patienten von diesen Leitlinien abweichen.

Arten von Behandlungsfehlern – Wozu ist ein Arzt verpflichtet?

Ärzte sind nicht nur dazu verpflichtet, beispielsweise eine Operation korrekt durchzuführen oder eine Behandlungsmethode auszuwählen, die voraussichtlich den Gesundheitszustand des Patienten verbessern wird. Sie haben auch weitere Pflichten. So müssen Ärzte ihre Patienten beispielsweise über die vorliegende Krankheit, den zu erwartenden Krankheitsverlauf und mögliche alternative Behandlungsmethoden aufklären. Außerdem ist ein Arzt dazu verpflichtet, nach der Schilderung der Symptome entsprechende Untersuchungen durchzuführen, um herauszufinden, worunter der Patient leidet. Anschließend müssen die Befunde interpretiert werden, sodass der Arzt eine Diagnose stellen kann. Entsprechend dieser Diagnose muss nun eine Behandlungsmethode zunächst ausgewählt und anschließend korrekt umgesetzt werden. Je nachdem, an welcher Stelle dieses Behandlungsprozesses der Arzt einen Fehler gemacht hat, spricht man von einem Aufklärungsfehler, einem Befunderhebungsfehler, einem Diagnosefehler, einem Therapieauswahlfehler oder einem Therapiefehler.

Wenn der Arzt feststellt, dass der Patient bei dem Arzt eines anderen Fachgebiets besser aufgehoben wäre, dann muss er den Patienten dorthin überweisen bzw. ihn mindestens darüber aufklären, was für einen Facharzt (z.B. Neurologe, Radiologe usw.) er bestenfalls aufsuchen sollte. Kommt der Arzt dieser Pflicht nicht nach, handelt es sich um eine unterlassene therapeutische Sicherungsaufklärung.

Ebenso handelt es sich um einen Behandlungsfehler, wenn ein Assistenzarzt eine Behandlung übernimmt, zu der sein derzeitiger Ausbildungsstand ihn noch nicht befähigt. Der Assistenzarzt begeht in diesem Fall ein Übernahmeverschulden, während dem Chefarzt, der dem Assistenzarzt diese Aufgabe übertragen hat, ein Organisationsverschulden vorgeworfen werden kann

Definition: Grober Behandlungsfehler

Die Beurteilung dessen, ob es sich in einem Einzelfall um einen einfachen oder einen groben Behandlungsfehler handelt, ist häufig nicht leicht. Denn ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn einer der oben genannten Arztfehler in einem besonders schwerwiegenden Maße stattgefunden hat und einem ausgebildeten Arzt nicht hätte passieren dürfen. Wann dies der Fall ist, ist nicht immer eindeutig und muss stets im Einzelfall abgewogen werden.

Es handelt sich beispielsweise besonders eindeutig um einen groben Behandlungsfehler, wenn ein Arzt seinem Patienten versehentlich anstelle des rechten, verletzten Beines das linke, gesunde Bein amputiert.

Außerdem könnte es sich beispielsweise um einen groben Behandlungsfehler handeln, wenn ein Arzt trotz des Verdachts auf einen Knochenbruch keine Röntgenaufnahme anfertigen lässt und dem Patienten somit die Linderung seiner Schmerzen verwehrt.

Was tun bei Verdacht auf groben Behandlungsfehler?

Wenn Sie bei sich selbst oder bei einem Ihrer Angehörigen einen groben Behandlungsfehler vermuten, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz von einem erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht prüfen zu lassen.

Hierzu können Sie ganz einfach das propatient24-Formular ausfüllen und Ihren Fall schildern. Ein Fachanwalt unseres propatient24-Netzwerks wird sich Ihres Falles anschließend annehmen und prüfen, ob es sich in Ihrem Fall um einen (groben) Behandlungsfehler handelt und wie hoch Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz realistischerweise sein können.

Diese Ersteinschätzung ist für Sie vollkommen kostenfrei und unverbindlich.

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