100 Behandlungsfehler der insgesamt 476 Behandlungsfehler, die die MDK-Gemeinschaft für das Jahr 2014 im Bereich der Zahnmedizin festgestellt hat, sind im Rahmen der Einbringung von Zahnersatz (OPS-Schlüssel 5-233) aufgetreten.
Verschiedene Arten des Zahnersatzes wie Teil- oder Vollkrone, Brücke oder Implantat stehen zur Wahl, wenn beispielsweise stark kariöse oder durch einen Unfall geschädigte bzw. abgebrochene Zähne nicht mehr mit Füllungen (Kunststoff) bzw. mit Inlays (Einlagefüllungen aus Keramik, Kunststoff oder Gold) oder Onlays (Auflagefüllungen zumeist aus Keramik oder Gold) versorgt werden können. Auch bei Fehlen einzelner Zähne ist ein entsprechender Zahnersatz indiziert, da Zahnlücken zu Zahnwanderungen, Kieferproblemen und Kiefergelenkschädigungen führen können.
Ein Zahnersatz ist unter folgenden Bedingungen indiziert:
Veneers sind Verblendschalen aus Keramik oder Kunststoff, die in Form und Farbe dem Zahn nachempfunden sind. Zum Einsatz kommen Veneers vor allem, wenn sich die Farbe bzw. die Struktur der Zähne im Vorderzahnbereich beispielsweise infolge von mehreren Füllungen sichtbar verändert hat. Nach Abtragung einer dünnen Schmelzschicht vom Zahn werden die Verblendschalen mit einem speziellen Kunststoff auf den Zahn geklebt.
Bei weit fortgeschrittener Karies oder starkem Verlust von Zahnsubstanz wird in den meisten Fällen eine Teil- bzw. Vollkrone eingesetzt. Häufig lassen sich mit Überkronungen auch Zahnfehlstellungen korrigieren. Für Vollkronen werden aus ästhetischen Gründen zunehmend keramische Materialien verwendet.
Folgende Materialoptionen stehen zur Auswahl:
Im Gegensatz zur Vollkrone, welche den betroffenen Zahn umlaufend am Zahnfleischrand umschließt, dient eine Teilkrone der Stabilisierung von Teilbereichen eines Zahns. Viele Jahrzehnte lang wurden Goldlegierungen mit festigenden Zusätzen wie Platin, Palladium, Silber, Kupfer etc. bei Teilkronen verwendet. Zunehmend finden aber auch hier keramische, biokompatible Materialien Anwendung. Die Versorgung mit einer Krone erfolgt regulär in zwei Sitzungen. In der ersten Sitzung wird der Zahn zunächst präpariert. Nach der Erstellung von Abformungen des Ober- und Unterkiefers wird der Zahn mit einem Provisorium versorgt. Die finale Befestigung der Krone erfolgt in der Regel mit einem Spezialzement durch den Zahnarzt.
Bei Fehlen eines Zahns oder mehrerer Zähne ist der Bau einer Zahnbrücke indiziert. Benachbarte Zähne fungieren als Pfeiler, die zunächst beschliffen und dann mit der Brücke überkront werden. Mit einer Brücke lassen sich ggf. sogar mehrere Lücken schließen. Wie bei der Herstellung von Kronen werden nach dem Abschleifen der Zähne Abformungen für den Zahntechniker genommen, die als Basis für den Bau der Brücke dienen.
Es stehen folgende Materialoptionen zur Verfügung:
Implantate stellen eine weitere Möglichkeit dar, fehlende Zähne zu ersetzen. Die zylindrisch geformten, zahnwurzelgroßen Implantatkörper aus Titan oder Keramik werden in den Kieferknochen eingepflanzt und fungieren als künstliche Zahnwurzeln. Erst nach der Einheilung der Implantate wird der entsprechende Zahnersatz (Krone, Brücke, Teilprothese) darauf befestigt. Die Zähne können verschraubt oder zementiert werden.
Zunehmend werden auch Implantate eingebracht, um im zahnlosen Kiefer den Prothesenhalt zu optimieren. Implantatgetragene, herausnehmbare Prothesen werden auf Stegkonstruktionen, Halteelementen (Lokator) oder Kugelköpfen befestigt. Sie können von Patienten zur Pflege aus dem Mund genommen werden.
Im Vergleich zur Präparierung von Zähnen bei Einsatz von Kronen oder Brücken stellt das Einbringen von Implantaten den wohl größten zahnchirurgischen Eingriff unter Lokalanästhesie dar. Nach Freilegung des entsprechenden Knochenbereiches wird eine Bohrung im Kieferknochen vorgenommen und anschließend der Implantatkörper in dieser Bohrung versenkt.
Hier kommen zwei Verfahren zum Einsatz.
Entweder wird das Implantat auf Höhe des freigelegten Knochenniveaus gesetzt und die Schleimhaut über dem Implantatkopf vernäht. Nach der Einheilung wird in einem zweiten chirurgischen Eingriff der Zugang zum Implantat erneut geöffnet, um die prothetische Versorgung vornehmen zu können.
Implantate können aber auch offen einheilen, so dass sie nach dem Setzen aus der Schleimhaut herausragen. Ein weiterer Eingriff für die Freilegung des Implantates ist dann nicht erforderlich.
Man unterscheidet zwischen herausnehmbaren und festsitzenden Zahnprothesen sowie kombinierten Systemen, wie z. B. der Teleskopprothese. Die herausnehmbare Zahnprothese kann der Patient zur Reinigung selbstständig entfernen. Eine festsitzende Prothese hingegen ist meist mit einem Implantat verschraubt, so dass sie nur vom Zahnarzt entfernt werden kann.
Voll- oder auch Totalprothesen ersetzen das gesamte Gebiss und werden durch Unterdruck zwischen der Kieferschleimhaut und der Prothesenbasis im Mund gehalten.
Teilprothesen können über Klammern, Geschiebe, Druckknöpfe oder mit Hilfe von Teleskopen an den natürlichen Zähnen befestigt werden.
Die folgenden Prothesenarten gibt es:
Klammerprothese: Verankerung der Prothese durch eine gegossene Klammer.
Geschiebeprothese: Überkronung zweier Pfeilerzähne zwecks Anhängung der Geschiebeverankerung für die Teilprothese.
Teleskopprothese: kombinierter Zahnersatz, bestehend aus einem festsitzenden und herausnehmbaren Teil. Die Fixierung der Teleskopprothese erfolgt mit sogenannten Teleskopkronen.
Druckknopfprothese: Hier wird der Druckknopf (Patrize) mit einem Stift an der Zahnwurzel befestigt. Das Gegenstück des Druckknopfes (Matrize) wird in der Prothese verankert.
So vielfältig die Arten des Zahnersatzes sind, so unterschiedlich sind die Risiken und Komplikationen, die sie bergen.
Komplikationen, die bei Brücken auftreten können, sind
Komplikationen, die bei Kronen auftreten können, sind
Komplikationen, die infolge von Implantaten auftreten können, sind
Komplikationen, die durch Teil- und Vollprothesen auftreten können, sind
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