Zahnersatz

100 Behandlungsfehler der insgesamt 476 Behandlungsfehler, die die MDK-Gemeinschaft für das Jahr 2014 im Bereich der Zahnmedizin festgestellt hat, sind im Rahmen der Einbringung von Zahnersatz (OPS-Schlüssel 5-233) aufgetreten.

Medizinische Indikation

Verschiedene Arten des Zahnersatzes wie Teil- oder Vollkrone, Brücke oder Implantat stehen zur Wahl, wenn beispielsweise stark kariöse oder durch einen Unfall geschädigte bzw. abgebrochene Zähne nicht mehr mit Füllungen (Kunststoff) bzw. mit Inlays (Einlagefüllungen aus Keramik, Kunststoff oder Gold) oder Onlays (Auflagefüllungen zumeist aus Keramik oder Gold) versorgt werden können. Auch bei Fehlen einzelner Zähne ist ein entsprechender Zahnersatz indiziert, da Zahnlücken zu Zahnwanderungen, Kieferproblemen und Kiefergelenkschädigungen führen können.

 

Ein Zahnersatz ist unter folgenden Bedingungen indiziert:

 

  • bei Zahnhartsubstanzverlust (z. B. infolge von Karies), der eine Versorgung des Zahnes mit einer Füllung, einem Inlay oder Overlay ausschließt,
  • bei Zahnlücken, die durch Nichtanlage von Zähnen, unfallbedingtem Zahnverlust oder Extraktion entstanden sind,
  • bei Verlust der Bisshöhe durch jahrelanges Zähneknirschen (Bruxismus),
  • bei der Kauflächenneugestaltung zur Wiederherstellung der Kieferrelation,
  • bei Frakturen und Schädigungen der Zähne infolge eines Unfalls und/oder
  • bei alters- oder krankheitsbedingtem Verlust von Zähnen.

Arten von Zahnersatz

Veneers

 

Veneers sind Verblendschalen aus Keramik oder Kunststoff, die in Form und Farbe dem Zahn nachempfunden sind. Zum Einsatz kommen Veneers vor allem, wenn sich die Farbe bzw. die Struktur der Zähne im Vorderzahnbereich beispielsweise infolge von mehreren Füllungen sichtbar verändert hat. Nach Abtragung einer dünnen Schmelzschicht vom Zahn werden die Verblendschalen mit einem speziellen Kunststoff auf den Zahn geklebt.

Teil- oder Vollkrone

 

Bei weit fortgeschrittener Karies oder starkem Verlust von Zahnsubstanz wird in den meisten Fällen eine Teil- bzw. Vollkrone eingesetzt. Häufig lassen sich mit Überkronungen auch Zahnfehlstellungen korrigieren. Für Vollkronen werden aus ästhetischen Gründen zunehmend keramische Materialien verwendet.

 

Folgende Materialoptionen stehen zur Auswahl:

 

  • Metallkrone (Gold, Titan, Stahl),
  • Verblendkrone (Metallgerüst mit Keramikverblendung),
  • Vollkeramikkrone (Zirkon, Feldspat-, Glas- oder Alumiumoxidkeramik) und
  • Kunststoffkrone.

 

Im Gegensatz zur Vollkrone, welche den betroffenen Zahn umlaufend am Zahnfleischrand umschließt, dient eine Teilkrone der Stabilisierung von Teilbereichen eines Zahns. Viele Jahrzehnte lang wurden Goldlegierungen mit festigenden Zusätzen wie Platin, Palladium, Silber, Kupfer etc. bei Teilkronen verwendet. Zunehmend finden aber auch hier keramische, biokompatible Materialien Anwendung. Die Versorgung mit einer Krone erfolgt regulär in zwei Sitzungen. In der ersten Sitzung wird der Zahn zunächst präpariert. Nach der Erstellung von Abformungen des Ober- und Unterkiefers wird der Zahn mit einem Provisorium versorgt. Die finale Befestigung der Krone erfolgt in der Regel mit einem Spezialzement durch den Zahnarzt.

Brücke

 

Bei Fehlen eines Zahns oder mehrerer Zähne ist der Bau einer Zahnbrücke indiziert. Benachbarte Zähne fungieren als Pfeiler, die zunächst beschliffen und dann mit der Brücke überkront werden. Mit einer Brücke lassen sich ggf. sogar mehrere Lücken schließen. Wie bei der Herstellung von Kronen werden nach dem Abschleifen der Zähne Abformungen für den Zahntechniker genommen, die als Basis für den Bau der Brücke dienen.

 

Es stehen folgende Materialoptionen zur Verfügung:

 

  • Goldbrücken mit Verblendung aus Keramik oder Kunststoff,
  • Vollkeramische Brücken auf Basis eines biokompatiblen Zirkonoxidkeramik-Gerüsts,
  • Titanbrücken, die seit Verfügbarkeit von Zirkonoxidkeramiken eher selten verwendet werden, und
  • Vollkeramische, metallfreie kleinere Brücken im Frontzahnbereich ohne Zirkonoxid als Grundgerüst

Implantate

 

Implantate stellen eine weitere Möglichkeit dar, fehlende Zähne zu ersetzen. Die zylindrisch geformten, zahnwurzelgroßen Implantatkörper aus Titan oder Keramik werden in den Kieferknochen eingepflanzt und fungieren als künstliche Zahnwurzeln. Erst nach der Einheilung der Implantate wird der entsprechende Zahnersatz (Krone, Brücke, Teilprothese) darauf befestigt. Die Zähne können verschraubt oder zementiert werden.

 

Zunehmend werden auch Implantate eingebracht, um im zahnlosen Kiefer den Prothesenhalt zu optimieren. Implantatgetragene, herausnehmbare Prothesen werden auf Stegkonstruktionen, Halteelementen (Lokator) oder Kugelköpfen befestigt. Sie können von Patienten zur Pflege aus dem Mund genommen werden.

 

Im Vergleich zur Präparierung von Zähnen bei Einsatz von Kronen oder Brücken stellt das Einbringen von Implantaten den wohl größten zahnchirurgischen Eingriff unter Lokalanästhesie dar. Nach Freilegung des entsprechenden Knochenbereiches wird eine Bohrung im Kieferknochen vorgenommen und anschließend der Implantatkörper in dieser Bohrung versenkt.

 

Hier kommen zwei Verfahren zum Einsatz.

 

Entweder wird das Implantat auf Höhe des freigelegten Knochenniveaus gesetzt und die Schleimhaut über dem Implantatkopf vernäht. Nach der Einheilung wird in einem zweiten chirurgischen Eingriff der Zugang zum Implantat erneut geöffnet, um die prothetische Versorgung vornehmen zu können.

 

Implantate können aber auch offen einheilen, so dass sie nach dem Setzen aus der Schleimhaut herausragen. Ein weiterer Eingriff für die Freilegung des Implantates ist dann nicht erforderlich.

Prothesen

 

Man unterscheidet zwischen herausnehmbaren und festsitzenden Zahnprothesen sowie kombinierten Systemen, wie z. B. der Teleskopprothese. Die herausnehmbare Zahnprothese kann der Patient zur Reinigung selbstständig entfernen. Eine festsitzende Prothese hingegen ist meist mit einem Implantat verschraubt, so dass sie nur vom Zahnarzt entfernt werden kann.

 

Voll- oder auch Totalprothesen ersetzen das gesamte Gebiss und werden durch Unterdruck zwischen der Kieferschleimhaut und der Prothesenbasis im Mund gehalten.

 

Teilprothesen können über Klammern, Geschiebe, Druckknöpfe oder mit Hilfe von Teleskopen an den natürlichen Zähnen befestigt werden.

 

Die folgenden Prothesenarten gibt es:

 

Klammerprothese: Verankerung der Prothese durch eine gegossene Klammer.

 

Geschiebeprothese: Überkronung zweier Pfeilerzähne zwecks Anhängung der Geschiebeverankerung für die Teilprothese.

 

Teleskopprothese: kombinierter Zahnersatz, bestehend aus einem festsitzenden und herausnehmbaren Teil. Die Fixierung der Teleskopprothese erfolgt mit sogenannten Teleskopkronen.

 

Druckknopfprothese: Hier wird der Druckknopf (Patrize) mit einem Stift an der Zahnwurzel befestigt. Das Gegenstück des Druckknopfes (Matrize) wird in der Prothese verankert.

Risiken und Komplikationen

So vielfältig die Arten des Zahnersatzes sind, so unterschiedlich sind die Risiken und Komplikationen, die sie bergen.

 

Komplikationen, die bei Brücken auftreten können, sind

 

  • Nervenverletzungen,
  • Blutungen,
  • Narbenbildung des Zahnfleischs,
  • Randspalten, die das Eindringen von Bakterien begünstigen und Entzündungen und Sekundärkaries bedingen,
  • Lösen der Zementfugen an den Pfeilerzähnen,
  • Entstehung parodontaler Komplikationen,
  • Entstehung von Randkaries entlang des Kronenrands,
  • präparationsbedingte Pulpitis (Zahnmarkentzündung),
  • Zahnsensibilitäten durch adhäsive Befestigungstechnik bzw. -material,
  • Frakturen und Risse sowie
  • inkorrekt angepasste Kauflächen, die zu einem Fehlbiss führen können.

Komplikationen, die bei Kronen auftreten können, sind

 

  • Nervenverletzungen,
  • Blutungen,
  • präparationsbedingte Pulpitis (Zahnmarkentzündung),
  • Narbenbildung des Zahnfleisches,
  • Ablösen oder Ausfallen der Zahnkrone,
  • Allergische Reaktionen oder Unverträglichkeit des Kronenmaterials,
  • das ästhetische Ergebnis ist unbefriedigend,
  • Empfindlichkeitsstörungen, wie Schmerzreaktionen auf kalte oder heiße Speisen, und/oder
  • Überempfindlichkeit beim Aufbeißen.

Komplikationen, die infolge von Implantaten auftreten können, sind

 

  • Nervenverletzungen, z. B. Schädigungen des Unterkiefernervs oder des Zungennervs (Taubheitsgefühl),
  • Verletzung benachbarter Zähne,
  • Verletzungen der Kieferhöhle,
  • falsche Positionierung der Implantate,
  • Wundschmerzen und -infektionen,
  • Nachblutungen,
  • Hämatome,
  • Schwellungen,
  • Lockerung des Implantates,
  • Implantatverlust,
  • Bruch eines Implantates,
  • Schmerzen und Entzündungen im Bereich des Implantates und/oder
  • Abbau der Knochen.

Komplikationen, die durch Teil- und Vollprothesen auftreten können, sind

 

  • Druckstellen,
  • Verlust der überkronten Zähne (Teilprothese),
  • Prothesenbruch,
  • Entzündung der Mundschleimhaut und/oder
  • Entzündung des Kieferknochens infolge eines inkorrekten Sitzes der Prothese.

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