Grober Behandlungsfehler – Arzthaftung
Bei einem groben Behandlungsfehler ist die Arzthaftung so ausgelegt, dass der Patient einen finanziellen Ausgleich für die ihm entstandenen Schmerzen, andere gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie auch einen Ausgleich materieller Schäden erhält.Wer Opfer eines Behandlungsfehlers wird, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld und gegebenenfalls Schadensersatz - unabhängig davon, ob es sich um einen einfachen oder einen groben Behandlungsfehler handelt. Das Schmerzensgeld soll dabei als finanzieller Ausgleich für den immateriellen Schaden (Schmerzen, gesundheitliche Schäden) sowie auch als Genugtuung für den Patienten dienen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren, darunter die Schwere sowie auch die Dauer der gesundheitlichen Folgen des Ärztefehlers....