Diagnosefehler – In diesen Fällen können Sie ihren Arzt verklagen

Ihre Rechte bei Diagnosefehlern

Diagnosefehler sind Behandlungsfehler. Wer Opfer eines Behandlungsfehlers wird, hat ein Recht auf Entschädigung und kann seinen Arzt auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz verklagen.

Im Folgenden lesen Sie, was ein Diagnosefehler genau ist und wie er sich von dem sogenannten Befunderhebungsfehler unterscheidet. Zudem erfahren Sie, wie vor Gericht mit Diagnosefehlern bzw. Befunderhebungsfehlern umgegangen wird und wie gut Ihre Chancen auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz stehen.

Diagnosefehler – Definition

Um einen Diagnosefehler handelt es sich, wenn ein Arzt zwar Untersuchungen durchführt und Befunde erhebt, letzten Endes jedoch eine falsche Diagnose stellt. So ist es beispielsweise ein Behandlungsfehler, wenn ein Schlaganfall nicht erkannt wird, obwohl der Arzt seinen Patienten untersucht und die für eine Diagnose notwendigen, relativ eindeutigen Befunde erhoben hat.

Diagnosefehler vs. Befunderhebungsfehler

Eng verbunden mit dem Diagnosefehler ist der Befunderhebungsfehler. Während bei einem Diagnosefehler zwar relevante Befunde erhoben wurden, hat ein Arzt diese notwendigen Untersuchungen bei einem Befunderhebungsfehler gar nicht erst durchgeführt. Es handelt sich somit nicht um einen Interpretationsfehler, sondern um das Unterlassen relevanter Untersuchungen.

So handelt es sich beispielsweise um einen Befunderhebungsfehler, wenn ein Arzt bei seinem Patienten keine notwendigen Untersuchungen zur Erkennung eines Schlaganfalls durchführt, obwohl ein Patient über Sprachstörungen und ein Taubheitsgefühl im rechten Arm klagt.

Befunderhebungsfehler & Diagnosefehler – Arzthaftung

Bei einem Diagnosefehler erfolgt häufig eine verhältnismäßig verständnisvolle Rechtsprechung zugunsten des Arztes, da aus den vorliegenden Befunden häufig keine zweifelsfreie, eindeutige Diagnose gestellt werden kann. Schließlich sind nicht alle Krankheiten einhundertprozentig erforscht, es gibt Symptome, die auf verschiedene Krankheitsbilder hinweisen können, und Röntgenbilder oder Tomografien sind häufig nicht ganz eindeutig. So können auch die besten Ärzte mal eine falsche Diagnose stellen. Gegebenenfalls haben Sie jedoch auch im Falle eines Diagnosefehlers eine Chance auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz.

Anders sieht es aus, wenn einem Arzt ein Befunderhebungsfehler unterläuft. Wenn ein Arzt Befunde nicht erhebt, die laut aktuellen medizinischen Standards definitiv hätten erhoben werden müssen, kann es sich sogar um einen groben Behandlungsfehler handeln. Demnach entsteht eine Beweislastumkehr, was bedeutet, dass der Arzt nun beweisen muss, dass ihm kein Behandlungs- bzw. Befunderhebungsfehler unterlaufen ist. Handelt es sich hingegen um einen einfachen Behandlungsfehler, muss der Patient beweisen, dass er Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist und dass ihm hieraus gesundheitliche Schäden entstanden sind.

Was tun bei einem Diagnosefehler / Befunderhebungsfehler?

Die Unterscheidung zwischen Diagnosefehlern und Befunderhebungsfehlern ist häufig nicht ganz leicht. Hinzu kommt, dass bei einer falschen Diagnose nicht immer klar gesagt werden kann, ob die Fehldiagnose laut fachärztlicher Standards hätte vermieden werden können, da die Befunde eindeutig waren.

Wenn Sie bei sich selbst oder bei einem Angehörigen einen Diagnosefehler oder einen Befunderhebungsfehler vermuten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Füllen Sie hierzu einfach das propatient24-Formular aus und übermitteln Sie uns auf diesem Wege möglichst detaillierte Informationen zu Ihrer Vermutung. Die Fachanwälte unseres Fachanwaltsnetzwerks für Medizinrecht nehmen dann eine Ersteinschätzung vor und informieren Sie anschließen darüber, ob es sich um einen Befunderhebungs- oder Diagnosefehler handeln könnte und ob Ihnen gegebenenfalls Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz zusteht.

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