Patientenberatung – Schmerzensgeldtabelle

Behandlungsfehler Schmerzensgeldtabelle – Ihr Recht auf Schmerzensgeld!

 

Wie viel Schmerzensgeld Ihnen im Falle eines Behandlungsfehlers zusteht, wird von Fall zu Fall einzeln entschieden. Es gibt keine verbindlichen Angaben zur Berechnung der Schmerzensgeldhöhe. Wenn Sie einschätzen möchten, wie viel Schmerzensgeld Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen zusteht, können Sie sich jedoch an vergangenen Gerichtsurteilen orientieren.

Zu diesem Zweck haben wir eine Behandlungsfehler-Schmerzensgeld-Tabelle mit den Urteilen früherer Fälle zusammengestellt, aus der Sie entnehmen können, wie viel Schmerzensgeld in Ihrem Fall realistisch ist.

Außerdem können Sie uns gerne Ihren Fall schildern und unser Team, bestehend aus Fachanwälten für Medizinrecht, lässt Ihnen eine realistische Einschätzung zur Höhe Ihres Schmerzensgeldanspruchs zukommen.

Im Folgenden erklären wir Ihnen, wann Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, wann dieser Anspruch verjährt und wo der Unterschied zum Schadensersatz liegt. Außerdem können Sie unsere Behandlungsfehler-Schmerzensgeld-Tabelle nutzen, um sich einen Überblick über vergangene Gerichtsurteile zu verschaffen und somit eine erste Einschätzung über die Höhe Ihres Schmerzensgeldanspruches vornehmen.

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Schmerzensgeld

 

Mit dem Schmerzensgeld sollen physische und/oder psychische Schäden eines Patienten finanziell ausgeglichen werden, die ihm aufgrund eines oder mehrerer Behandlungsfehler entstanden sind. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird von Fall zu Fall individuell bestimmt und richtet sich danach, inwiefern der betroffene Patient aufgrund des Behandlungsfehlers eingeschränkt ist und auch zukünftig eingeschränkt sein wird, wie stark seine Schmerzen sind oder waren und wie lange der Patient diese Schmerzen erleiden musste. Je stärker das alltägliche Leben des Patienten aufgrund der Schmerzen beeinträchtigt wird, desto höher sind seine Ansprüche auf Schmerzensgeld.

Es gibt keine verbindlichen Vorgaben, nach denen die Höhe des Schmerzensgeldes festgelegt werden. Juristen entscheiden über die Höhe des Schmerzensgeldes, indem Sie sich an vorherigen Gerichtsurteilen orientieren. Diese Schmerzensgeldtabelle für Behandlungsfehler stellen wir Ihnen nach Körperteilen sortiert zur Verfügung, sodass Sie sich selbst einen ersten Eindruck darüber verschaffen können, wie viel Schmerzensgeld Ihnen oder Ihren Angehörigen zusteht.

Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen

 

Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einem Kunstfehler können innerhalb von drei Jahren verjähren, wenn es sich bei der falschen Behandlung um einen Kunstfehler handelt, der nicht zu gesundheitlichen Schäden geführt hat (§ 199 Abs. 1 BGB).
Wenn der Behandlungsfehler jedoch in einem Gesundheitsschaden resultierte, verjähren Ihre Schmerzensgeldansprüche erst nach 30 Jahren (§ 199 Abs. 3 BGB).

Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem Sie von dem Ärztepfusch Kenntnis genommen haben.

 

Schmerzensgeld vs. Schadensersatz

 

Schmerzensgeld und Schadensersatz müssen differenziert betrachtet werden. Es handelt sich um Schmerzensgeld, wenn der Patient einen finanziellen Ausgleich für die Schmerzen erhält, die ihm aufgrund einer fehlerhaften Behandlung entstanden sind.

Von Schadensersatz wiederum wird gesprochen, wenn ein falsch behandelter Patient einen Ausgleich für materielle bzw. finanzielle Schäden erhält, die ihm durch den Behandlungsfehler entstanden sind. Durch einen Behandlungsfehler können für den Patienten beispielsweise Kosten für Pflegepersonal, Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Hauses oder finanzielle Einbuße aufgrund von Arbeitsunfähigkeit entstehen. Derartige materielle Schäden sollen durch einen Schadensersatz ausgeglichen werden.

 

Schmerzensgeldansprüche selbst prüfen

 

Wenn Sie bereits wissen, dass bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt, können Sie selbst eine ungefähre Einschätzung darüber vornehmen, wie hoch Ihre Schmerzensgeldansprüche sind, indem Sie einen Blick auf unsere Ärztepfusch-Schmerzensgeldtabelle werfen. Unsere Schmerzensgeldtabelle ist nach Behandlungsfehlern an verschiedenen Körperteilen sortiert. Klicken Sie in unserer Grafik einfach auf das Körperteil, das in Ihrem Fall betroffen ist, und schon zeigen wir Ihnen eine Arzthaftungs-Schmerzensgeld-Tabelle mit Urteilen der vergangenen Jahre.

Arzt verklagen – Schmerzensgeld fordern

 

Wenn Sie nun zu dem Entschluss kommen, dass Sie Ihren Arzt verklagen und Ihre Schmerzensgeldansprüche geltend machen möchten, raten wir Ihnen zu einem Fachanwalt für Medizinrecht. Die Fachanwälte unseres Kooperationsnetzwerks haben jahrelange Erfahrung in dem Bereich der Behandlungsfehler und Patientenrechte. Gerne können Sie uns kontaktieren, um sich eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung über die Höhe Ihrer Schmerzensgeldansprüche einzuholen. Anschließend helfen unsere Fachanwälte für Medizinrecht Ihnen gern dabei, Ihre Schmerzensgeldansprüche rechtlich durchzusetzen und Sie juristisch zu unterstützen.