Landesärztekammer Hessen: Geringfügiger Anstieg ärztlicher Behandlungsfehler
Nicht nur die Zahl der gemeldeten Behandlungsfehler ist im letzten Jahr gestiegen (Neuanträge – 2015: 905, 2016: 804), auch die Zahl der von der Landesärztekammer anerkannten Behandlungsfehler ist geringfügig (Quote – 2015: 23,5%, 2016: 24,7%) höher als zum Vorjahr.
Weil Patienten selbstbewusst und gut über ihre Rechte informiert seien, gingen vermehrt Behandlungsfehlermeldungen ein. Jedoch ließen die hohen Antragszahlen keine Rückschlüsse auf einen Qualitätsverlust in den Kliniken oder Praxen zu, da der Anstieg der anerkannten Behandlungsfehler nur geringfügig sei, so Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen.
Die Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen bestätigte im Jahr 2016 in 126 von insgesamt 511 abschließend geprüften Verdachtsfällen das Vorhandensein von Behandlungsfehlern. Die meisten der festgestellten Behandlungsfehler wurden im Fachbereich Orthopädie (24) verzeichnet; gleichauf folgen Unfallchirurgie (20), Allgemeinchirurgie (18), Urologie (10) und Gynäkologie (10).
Die Gutachterstelle möchte durch verschiedene Verfahren, wie z. B. das Kommissionsverfahren (vergleichbar mit der 2. Instanz im gerichtlichen Verfahren), eine höhere Gewähr für die Richtigkeit der erstellten Gutachten leisten und stellt das Motto „Qualität vor Quantität“ bei der Bearbeitung der Anträge in den Vordergrund – daher auch die geringere Zahl der abschließend geprüften Verdachtsfälle (511) im Vergleich zu den eingereichten Neuanträgen (804) im Jahr 2016.
Obwohl das Verfahren, d. h. die Überprüfung durch die Schlichtungsstelle der Landesärztekammern, für den Antragsteller – also den Patienten – kostenlos ist, sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Verfahren vor der Gutachterkommission nur unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden können und die Gutachten selbst keine rechtsbindende Wirkung entfalten (mehr dazu unter „Wie verfahre ich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler?„).