Patientenanwaltschaft – So finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht

Was ist ein Patientenanwalt?

Die Patientenanwaltschaft unterstützt Patienten, die Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind. Wenn Sie die Vermutung haben, dass Sie während einer ärztlichen Behandlung nicht ausreichend informiert wurden, dass ihr behandelnder Arzt nicht alle relevanten Befunde erhoben hat oder dass er sich trotz richtiger Diagnose für eine ungeeignete Behandlungsmethode entschieden hat, so haben Sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz. In diesem Fall können Sie sich professionelle Hilfe bei einer Patientenanwaltschaft holen.

Ihr Ansprechpartner bei einem Behandlungsfehler? Ein Rechtsanwalt für Patientenrecht!

 

Wenn Sie auf der Suche nach jemandem sind, der Sie im Falle eines Behandlungsfehlers berät oder juristisch vertritt, dann ist ein Rechtsanwalt für Patientenrecht bzw. ein Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht die richtige Ansprechperson für Sie.

Über das propatient24-Kontaktformular können Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung einer erfahrenen Patientenanwaltschaft erhalten. Sie haben die Möglichkeit, Ihren persönlichen Fall detailliert zu schildern, und erfahren anschließend von einem Rechtsanwalt für Patientenrecht, wie hoch Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld einzuschätzen sind.

Auf diese Weise können Sie ganz einfach und unkompliziert mit einer Patientenanwaltschaft in Kontakt treten, sich eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung einholen und anschließend entscheiden, ob Sie den entsprechenden Rechtsanwalt für Patientenrecht engagieren möchten.

Was kann ein Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht für Sie tun?

 

Grundsätzlich ist es nicht verpflichtend, dass Sie sich vor Gericht von einer Patientenanwaltschaft vertreten lassen. Mithilfe einem erfahrenen Rechtsanwalt für Patientenrecht haben Sie jedoch deutlich höhere Chancen auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld als wenn Sie Ihr Anliegen im Alleingang durchzusetzen versuchen. Schließlich hat ein Patientenrecht-Anwalt die notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen, um  den Prozess und Ihre Chancen entsprechend realistisch einschätzen zu können.

Eine Patientenanwaltschaft kann Sie somit davor bewahren, einen teuren und aussichtslosen Rechtsstreit zu führen, wenn Ihre Chancen auf eine Entschädigung von Anfang an schlecht sind. Wenn Sie sich über das propatient24-Kontaktformular die realistische Einschätzung einer Patientenanwaltschaft einholen möchten, tragen Sie dabei keinerlei Risiko. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Hinzu kommt, dass das deutsche Arzthaftungs- und Medizinrecht außerordentlich komplex ist. Mithilfe einer Patientenanwaltschaft können Sie die komplexen Regelungen und Gesetze durchblicken und Ihren Fall vor Gericht zu Ihren eigenen Gunsten darlegen. Wenn Sie sich im Alleingang vor Gericht hingegen in Ihrer Darlegung verzetteln, laufen Sie schnell Gefahr, dass Ihr Schmerzensgeld- und/oder Schadensersatzantrag abgelehnt wird.

Die Patientenanwaltschaft hilft Ihnen nicht nur dabei, Ihren Fall vor Gericht zu Ihren eigenen Gunsten zu schildern, sondern unterstützt Sie zudem dabei, mit einem realistischen Betrag in die Verhandlungen einzusteigen, sodass die Ihnen letztlich zugesprochene Entschädigung möglichst hoch sein wird. Wenn Sie im Alleingang hingegen eine zu hohe Summe fordern würden, bestände die Gefahr, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Wenn Sie eine zu niedrige Summe an Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz fordern würden, gäbe es wiederum das Risiko, dass Ihnen am Ende eine deutlich geringere Entschädigung zugesprochen werden würde als möglich gewesen wäre.

Des Weiteren ist es erwähnenswert, dass Ihr Gegner im Prozess, also der behandelnde Arzt und seine Anwälte, nennenswerte Expertise im medizinischen sowie auch im rechtlichen Bereich haben, und Ihnen vor Gericht deutlich überlegen wären, wenn Sie nicht zufällig selbst Experte auf dem Gebiet des Medizinrechts sind. Um diese Unterlegenheit zu kompensieren, empfehlen wir Ihnen, mit einer Patientenanwaltschaft zusammen zu arbeiten, um während des Verhandlungsprozesses gemeinsam mit Ihrem Patientenrecht-Anwalt eine möglichst hohe Entschädigung erstreiten zu können.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

 

Die Voraussetzung dafür, dass Sie in einem Prozess gegen Ihren behandelnden Arzt überhaupt eine Chance auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz haben, ist jene, dass es sich in Ihrem Fall tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt. Zudem darf der Fall noch nicht verjährt sein. Ansonsten werden Sie keine Schmerzensgeld- und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen können.

 

Ein Behandlungsfehler kann grundsätzlich vorliegen, wenn einem behandelnden Arzt nachgewiesen werden kann, dass ihm während seiner Behandlung ein Fehler unterlaufen ist, welcher im direkten Zusammenhang mit einem gesundheitlichen Schaden des Patienten steht. Von einem „Fehler“ kann gesprochen werden, wenn die ärztliche Behandlung nicht den Facharztstandards entsprochen hat, die zum Zeitpunkt der Behandlung gültig waren. Diese Facharztstandards (auch Sorgfaltspflichten genannt) werden von den verschiedenen Facharztgesellschaften in Form von Leitlinien veröffentlicht. Zwar sind diese nur als Empfehlung anzusehen und stellen keine Verpflichtung für die Ärzte dar, doch die vom Arzt gewählte Behandlung darf nicht zum Nachteil des Patienten von diesen Qualitätsstandards abweichen.

 

Die Sorgfaltspflichten geben nicht nur an, welche Behandlungsmethode bei welcher diagnostizierten Krankheit gewählt werden sollte, sondern sie verpflichten den Arzt auch zur Information, Aufklärung und Dokumentation. So kann ein Behandlungsfehler nicht nur vorliegen, wenn ein Arzt eine ungeeignete Behandlungsmethode wählt, sondern beispielsweise ebenso wenn er seinen Patienten vor einer Behandlung nicht ausreichend über die Krankheit, den zu erwartenden Krankheitsverlauf und verschiedene Behandlungsmethoden informiert.

In welchen weiteren Fällen es sich um einen rechtlich verfolgbaren Behandlungsfehler handeln kann, können Sie in unserem Beitrag über die Definition und Beispiele von Behandlungsfehlern nachlesen.

Ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob Sie als Patient einen Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz haben, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Damit Sie sich eine Vorstellung darüber verschaffen können, in welcher Höhe Ihre Schmerzensgeld- und/oder Schadensersatzansprüche liegen könnten, können Sie gern einen Blick auf unsere Schmerzensgeldtabelle werfen.

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