Schmerzensgeld nach Operation – Wie viel Geld Ihnen zusteht
Operationsfehler – wie ist zu handeln?
Auch in deutschen Krankenhäusern kommt es immer wieder zu Behandlungsfehlern – trotz sehr guter Ausbildung und jahrelanger Erfahrung der Ärzte. Eine Operation ist für die meisten Patienten ohnehin schon nervenaufreibend. Wenn es dann auch noch zu einem Behandlungsfehler kommt und der Patient im Nachhinein an deutlich extremeren Schmerzen leidet als zuvor, dann ist vielen Patienten nicht klar, an wen sie sich in einem solchen Fall wenden können – der behandelnde Arzt erscheint in dieser Situation schließlich in aller Regel nicht mehr als vertrauenswürdige Person, die man nach einem OP-Pfusch um Hilfe bitte möchte.
Für den Fall, dass Sie Schmerzensgeld für einen Operationsfehler einfordern möchten, geben wir Ihnen im Folgenden einen Anhaltspunkt, wie viel Schmerzensgeld nach einer OP realistisch ist. Anschließend zeigen wir Ihnen auf, inwiefern Ihnen ein Fachanwalt für Medizinrecht dabei helfen kann, eine möglichst hohe Summe Schmerzensgeld zu erstreiten.
OP-Pfusch – Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler
Die Höhe der Schmerzensgeldansprüche kann je nach Behandlungsfehlers stark variieren. Für die Ermittlung des Schmerzensgelds nach einer Operation sind unter anderem die folgenden Faktoren relevant:
- Art und Schwere des Behandlungsfehlers
- Intensität der Schmerzen
- Dauer der Schmerzen
- langfristige Beeinträchtigung des Patienten im Alltag
Ob Ihnen nach einem OP-Fehler Schmerzensgeld zusteht und in welcher Höhe Ihre Schmerzensgeldansprüche liegen, muss im Einzelfall immer individuell beurteilt werden. Mithilfe der nachfolgenden Tabelle können Sie jedoch einen ersten Eindruck darüber erhalten, wie viel Schmerzensgeld für andere Operationsfehler erstritten werden konnte.
Verletzung | Schmerzensgeld nach Operation (Rundungswerte) | Instanz, Jahr |
Schwerstbehinderung eines Neugeborenen nach zu spät eingeleitetem Kaiserschnitt | 600.000 Euro | OLG Jena, 2009 |
Querschnittslähmung unterhalb des dritten Halswirbels nach fehlerhafter Operation an der Halswirbelsäule | 400.000 Euro | OLG Hamm, 2017 |
Behinderung eines Kindes nach nicht rechtzeitiger Behandlung eines Wasserkopfes | 250.000 Euro | LG Aurich, 2005 |
Verletzung mit Todesfolge nach grobem Behandlungsfehler während Operation | 250.000 Euro | LG Paderborn, 2009 (Az. 2 O 467/06) |
Querschnittslähmung nach Operationsfehler | 220.000 Euro | OLG Hamm, 2004 |
Lebensgefährliche Infektion + Organverletzung nach OP-Fehler | 76.700 Euro | OLG Köln, 1996 (Az. 5 U 122/95) |
Unfruchtbarkeit nach Herausoperieren des gesunden rechten Eierstocks anstelle des mit Krebszellen belasteten linken Eierstocks | 50.000 Euro | LG Mainz, 2010 (Az. 2 O 312/06) |
Verletzung der Zehen nach falscher Diagnose sowie zweifacher mangelhafter Operation | 7.700 Euro | LG Freiburg am Breisgau, 1998 (Az. 8 O 167/97) |
Trümmerfraktur des Halswirbels mit Risiko der Querschnittslähmung nach Operationsfehler | 7.500 Euro | OLG Oldenburg, 1997 |
Tod eines Neugeborenen nach zu spät eingeleitetem Notkaiserschnitt | 7.500 Euro | OLG Thüringen, 2011 (Az. 4 U 523/09) |
Verletzung des Kniegelenks nach Operationsfehler | 6.100 Euro | OLG Paderborn, 2000 (Az. 4 O 19/99) |
Falsch zusammengewachsener Arm eines Kleinkindes nach Operationsfehler | 6.000 Euro | LG Karlsruhe, 2009 |
Oberschenkelbruch durch fehlerhaftes Einsetzen einer künstlichen Hüftprothese | 5.000 Euro | OLG Köln, 1995 |
Schwellung des tränenden und schmerzenden Auges, nachdem vergessen wurde, einen Nylonfaden nach einer Augenoperation zu entfernen | 5.000 Euro | OLG Frankfurt, 2002 (Az. 8 U 84/02) |
Verlust des Geruchssinns nach Behandlungsfehler | 3.500 Euro | OLG Köln, 1992 |
Handoperation ohne ausreichende Aufklärung über die Risiken der OP | 1.500 Euro | OLG München, 2011 (Az. 1 U 2210/09) |
Die genannten Schmerzensgeldbeträge sind nicht allgemeingültig, sondern können lediglich als Anhaltspunkt angesehen werden. Letztlich muss jeder Behandlungsfehler im Einzelfall geprüft werden.
Schmerzensgeld nach Operationsfehler – Arten von Behandlungsfehlern
Als Behandlungsfehler gelten nicht nur die offensichtlichen und schwerwiegenden Fehler während einer Operation. Während Sie in der oben aufgeführten Tabelle einige extreme Beispiele für Operationsfehler finden, können Behandlungsfehler in der Praxis ganz unterschiedlicher Natur sein. Somit kann es sich nicht nur um einen Behandlungsfehler handeln, wenn dem Arzt während des praktischen Teils der Operation ein Fehler unterläuft.
Es kann sich auch in den folgenden Fällen um einen Behandlungsfehler handeln, für den Sie Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz erstreiten können, wenn Sie selbst betroffen sind:
- Fehlerhafte oder unzureichende Aufklärung über das Krankheitsbild, den zu erwartenden Krankheitsverlauf oder über die Risiken der alternativen Behandlungsmethoden (Aufklärungsfehler)
- Unzureichende Bemühungen oder Fehler in der Befunderhebung (Befunderhebungsfehler)
- Fehlerhafte Diagnose trotz eindeutiger Befunde (Diagnosefehler)
- Auswahl einer falschen oder unpassenden Behandlungsmethode (Therapieauswahlfehler)
- Übernahme einer Behandlung trotz fehlender oder unzureichender fachlicher Qualifikationen (Übernahmeverschulden)
- Übergabe einer Behandlung an einen nicht ausreichend qualifizierten Assistenzarzt (Organisationsverschulden)
- Unterlassen einer Überweisung an einen Facharzt, um die Behandlung von einem Arzt mit den notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen fortführen zu lassen (Unterlassene therapeutische Sicherungsaufklärung)
OP-Pfusch – Hilfe durch Fachanwälte für Medizinrecht
Falls Sie bei sich selbst oder bei einem Ihrer Angehörigen einen Behandlungsfehler während einer Operation vermuten und nach einem OP-Fehler Schmerzensgeld erhalten wollen, dann haben Sie die Möglichkeit, sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht zu wenden.
Als Fachanwälte gelten nur Anwälte mit hervorragender fachlicher Qualifikation und Expertise, die bereits seit zahlreichen Jahren auf ihrem jeweiligen Fachgebiet tätig sind. Wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden, können Sie somit sicher sein, dass Sie von einem erfahrenen Experten auf dem Gebiet der Behandlungsfehler und Patientenrechte kompetent beraten und juristisch gut vertreten werden.
Zwar ist es für einen Patienten nicht verpflichtend, im Prozess gegen seinen behandelnden Arzt einen Anwalt zurate zu ziehen, doch werden mithilfe eines kompetenten und erfahrenen Rechtsbeistands in aller Regel deutlich höhere Summen Schmerzensgeld (oder auch Schadensersatz) erstritten als im Alleingang.
Bevor Sie sich dazu entscheiden, einen Fachanwalt für Medizinrecht zu engagieren, können Sie bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles beantragen. Als derzeit größtes Portal für Behandlungsfehler und Patientenrechte bieten wir Ihnen eine realistische Ersteinschätzung Ihrer Situation. Anschließend steht es Ihnen frei, ob Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht aus unserem propatient24-Anwaltsnetzwerk als Beratung oder als Rechtsbeistand beauftragen möchten.