Schmerzensgeld wegen unnötiger Operation – Wir helfen Ihnen!

Ist eine Operation immer notwendig?

„Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.“ – So steht es im Genfer Gelöbnis des Weltärztebundes. Doch was, wenn ein Arzt dann doch den Umsatz als wichtiger erachtet als die Gesundheit und das Wohlergehen seiner Patienten?

 

Statistisch betrachtet müssen im Laufe eines einzigen Jahres 20 Prozent der Deutschen eine medizinische Operation über sich ergehen lassen.  Das ist jeder fünfte Deutsche. Hiervon ist nicht jede Operation gleichermaßen notwendig. Während die einen Operationen lebenserhaltend sind und andere Operationen die Schmerzen und Beschwerden der Patienten lindern sollen, sind andere Operationen bloß darauf ausgelegt, dem behandelnden Arzt zu einem höheren Umsatz zu verhelfen.

 

Was Sie als betroffener Patient tun können, um Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einer Operation zu erhalten, die nicht notwendig gewesen ist oder Ihre Beschwerden sogar verstärkt hat, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag. Außerdem finden Sie zunächst Beispiele für Operationen, die häufig durchgeführt werden, obwohl sie weder notwendig noch ratsam sind.

Inhalt

1.Beispiele für unnötige Operationen

  • Therapeutische Arthroskopien bei Gelenkverschleiß
  • Operation statt Physiotherapie

2. Schadensersatz & Schmerzensgeld wegen unnötiger Operation – Ihre Ansprüche

  • Arzt verklagen nach OP: So hoch sind Ihre Schmerzensgeldansprüche!
  • Schadensersatz nach OP

3. Was tun bei unnötiger Operation?

Beispiele für unnötige Operationen

Wenn sich ein Patient mit Beschwerden an seinen Arzt wendet, kommt es immer wieder vor, dass dieser zu einer Operation rät, obwohl diese aus medizinischer Sicht wenig vielversprechend ist oder obwohl es Behandlungsalternativen gibt, die deutlich weniger riskant sind als eine Operation. Im Folgenden finden Sie zwei Beispiele für unnötige Operationen. Die Liste ließe sich jedoch weiterführen.

Therapeutische Arthroskopien bei Gelenkverschleiß
Unabhängig davon, ob ein Patient aufgrund des Gelenkverschleißes an seinen Knien operiert wurde oder nicht, blieben die Schmerzen und Beschwerden bei den meisten Patienten gleich. Trotzdem wurden im Jahr 2009 in Deutschland noch 200.000 Patienten mithilfe der therapeutischen Arthroskopie behandelt. Erst im Jahr 2015 entschied der Gemeine Bundesausschuss (G-BA), dass diese Behandlungsmethode nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden solle, da sie sich nicht schmerzmindernd auf die Patienten auswirkt und nicht zu einer Verminderung der Beschwerden beiträgt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden jedoch schon zahlreiche Patienten sinnlos operiert, Privatpatienten mussten die hohen Operationskosten selbst tragen, die Gesetzlichen Krankenversicherungen wurden ausgebeutet und die Patienten mussten die psychischen und physischen Strapazen über sich ergehen lassen.

Operation statt Physiotherapie
Operationen bringen immer ein Risiko mit sich – vor allem wenn sie unter Narkose stattfinden müssen. In vielen Fällen ist es daher deutlich empfehlenswerter, auf eine Physiotherapie zurückzugreifen, sofern dies möglich ist.

Dennoch entscheiden sich einige Ärzte lieber für eine Operation – da sie mehr Geld einbringen als die Überweisung zu einem Physiotherapeuten.

Wenn Sie an körperlichen Beschwerden leiden, sollten Sie sich daher vor einer Operation gut informieren, ob es eventuell alternative physiotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten gibt.

Grundsätzlich ist Ihr behandelnder Arzt dazu verpflichtet, Sie über die alternativen Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären. Ist Ihr Arzt dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann es sich um einen Behandlungsfehler handeln, aufgrund dessen Sie Ihren Arzt auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz verklagen können.

Schadensersatz & Schmerzensgeld wegen unnötiger Operation – Ihre Ansprüche

Bei einer unnötigen Operation handelt es sich ebenso um einen Behandlungsfehler wie auch bei einer fehlerhaft durchgeführten Operation. Denn die Entscheidung, einen Patienten zu operieren, obwohl dies aus medizinischer Sicht weder notwendig, noch empfehlenswert ist, entspricht nicht den Facharztstandards und wird daher vor dem Gesetz als Behandlungsfehler gehandhabt.

Achtung:
Der behandelnde Arzt ist nicht für den Erfolg einer Behandlung bzw. einer Operation verantwortlich. Wenn eine Operation also nicht die erhoffte Schmerzlinderung mit sich bringt, dann bedeutet dies nicht automatisch, dass ein Behandlungsfehler vorliegt.

Der behandelnde Arzt ist lediglich dafür verantwortlich, entsprechend der derzeit aktuellen Facharztstandards zu handeln. Den letztlichen Erfolg einer Operation hat er vor Gericht nicht zu verantworten.

 

Arzt verklagen nach OP: So hoch sind Ihre Schmerzensgeldansprüche!

Wie hoch Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einer unnötigen Operation sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn Sie Ihren Arzt wegen einer unnötigen Operation verklagen, werden vor Gericht die folgenden Faktoren berücksichtigt werden:

  • die Dauer Ihrer Schmerzen,
  • die Intensität Ihrer Schmerzen,
  • die Intensität der Operation,
  • die Dauer der Operation und
  • die Dauer und Intensität der Behandlungen, die notwendig sind, um einen eventuell aufgrund der unnötigen Operation entstandenen Gesundheitsschaden zu beheben.

Die jeweiligen Schmerzensgeldansprüche werden immer individuell berechnet. Es gibt keine Vorlage, anhand derer die entsprechende Höhe des Schmerzensgeldes festgelegt wird.

Die folgende Tabelle mit Angaben zur Schmerzensgeldhöhe aus vergangenen Urteilen kann Ihnen jedoch als Anhaltspunkt und Orientierung dienen.

 

Unnötige Operation Folgen Schmerzensgeld Instanz (Urteil
Einem Patienten werden 8 Zähne entfernt, obwohl dies aus zahnmedizinischer Sicht nicht notwendig war. Der Patient muss eine Oberkieferprothese tragen. 15.000 Euro OLG Hamm (Urteil vom 24.01.2001, Az. 3 U 107/00)
Der Patient wurde an der Lendenwirbelsäule operiert, obwohl es alternative, nicht-operative Behandlungsmöglichkeiten gegeben hätte. Über die Behandlungsalternativen wurde der Patient nicht ausreichend aufgeklärt. Der Patient leidet nach der Operation an Lähmungserscheinungen und sitzt im Rollstuhl. 75.000 Euro OLG Hamm (Urteil vom 15.12.2017, Az. 26 U 3/14)
Einer Patientin wurden beide Brüste entfernt, da der Arzt eine fehlerhafte Brustkrebsdiagnose gestellt hat. Der Arzt hat die Patientin nicht ausreichend über zusätzliche Maßnahmen zur Diagnose aufgeklärt. Infolge der ersten Operation kam es bei der Patientin zu Gesichtslähmungen. Bei dem Versuch, die Brüste zu rekonstruieren, kam es zu Komplikationen. Die Patientin leidet unter psychischen Störungen. 60.000 Euro OLG Köln
Ein Arzt hat seinen Patienten mit Verdacht auf Morbus Hodgkin operiert, obwohl diese Operation nicht notwendig war. Der Zwerchfellnerv des Patienten wurde verletzt und der Recurrensnerv durchtrennt. Dies führte bei dem Patienten zu einem Zwerchfellhochstand und einer Lähmung der Stimmbänder. 60.000 Euro OLG Sachsen-Anhalt

 

Schadensersatz nach OP

Während mithilfe des Schmerzensgeldes die Schmerzen entschädigt werden sollen, die Ihnen während oder nach einer nicht notwendigen oder falsch durchgeführten Operation entstanden sind, soll der Schadensersatz einen Ausgleich für finanzielle und materielle Schäden aufgrund der Operation darstellen.
Falls beispielsweise aufgrund einer unnötigen Operation teure Nachbehandlungen und zusätzliche Operationen notwendig geworden sind, so können Sie Ihren Arzt auf Schadensersatz verklagen und somit einen finanziellen Ausgleich für die Ihnen entstandenen Kosten erhalten.

Falls die unnötige Operation sogar zu einer Behinderung oder Lähmungserscheinungen geführt hat und Sie sich dazu gezwungen gesehen haben, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umzubauen, sich ein behindertengerechtes Fahrzeug zu kaufen o.ä., dann haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, den Arzt, der Sie unnötigerweise operiert hat, auf Schadensersatz zu verklagen.

Was tun bei unnötiger Operation?

Falls Sie bei sich selbst oder bei einem Ihrer Angehörigen eine unnötige Operation und somit einen Behandlungsfehler vermuten, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Arzt zu verklagen. Nach der OP können Sie sich von einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten lassen und gegebenenfalls Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz von Ihrem Arzt einfordern.

Füllen Sie das propatient24-Formular aus, um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles zu erhalten. Ein Fachanwalt unseres Anwaltsnetzwerks wird Ihren Fall rechtlich prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen über ein mögliches weiteres Vorgehen zu sprechen.

Die Fachanwälte des propatient24-Fachanwaltsnetzwerks helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz geltend zu machen. Sie finden für Sie heraus, ob es sich um einen Behandlungsfehler handelt und welche Höhe für Ihre Schmerzensgeld- und/oder Schadensersatzansprüche realistisch ist, und vertreten Sie und Ihre Forderungen vor Gericht.

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