30. November 2011
LG Aachen: 700.000 € Schmerzensgeld wegen unnötig verzögerter Behandlung eines 2,5-Jährigen
Die verspätet gestellte Diagnose und Behandlung einer tuberkulösen Menigitis hatte bei einem 2,5-Jährigen schwerste cerebrale Schädigungen zur Folge, die ihn u. a. im Hinblick auf seine Motorik auf den Stand