6. März 2015
AG München: Anspruch auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen kann auch auf Versicherung übergehen
Eine Versicherung, die von ihrer Patientin um Unterstützung hinsichtlich der Untersuchung etwaiger (zahn-)ärztlicher Behandlungsfehler gebeten wird, hat das Recht die Behandlungsunterlagen der Patientin von der (Zahn-)Ärztin einzufordern. Insbesondere wenn die