16. September 2016
Grenzen der Aufklärungspflicht bei ästhetischen Behandlungen
Wenn eine Verödung (Sklerosierung) von sog. Besenreißern als reine Schönheitsbehandlung vorgenommen wird, hat der Arzt den Patienten besonders ausführlich über den Nutzen-Risiko-Faktor aufzuklären. Hat der Arzt dies getan, kann ihm