12. August 2016
20.000,00 € Schmerzensgeld wegen dauerhaften Haarverlustes
Weil sie nicht ordnungsgemäß darüber aufgeklärt wurde, dass die von ihren Ärzten gewählte Chemotherapie einen dauerhaften Verlust ihrer Körperbehaarung verursachen kann, wurden einer Patientin vom Oberlandesgericht Köln 20.000,00 € Schmerzensgeld