20.000,00 € Schmerzensgeld wegen dauerhaften Haarverlustes

Weil sie nicht ordnungsgemäß darüber aufgeklärt wurde, dass die von ihren Ärzten gewählte Chemotherapie einen dauerhaften Verlust ihrer Körperbehaarung verursachen kann, wurden einer Patientin vom Oberlandesgericht Köln 20.000,00 € Schmerzensgeld zugesprochen.

 

Köln. Auch bei einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Behandlungsrisiko verwirklicht, müssen Patienten über dieses Risiko aufgeklärt werden. Insbesondere wenn es sich um Risiken handelt, die bei ihrer Verwirklichung eine besondere Belastung für den Patienten darstellen.

 

Dies entschied das Oberlandesgericht in einem Verfahren, in dem eine Patientin ihre Ärzte auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen des dauerhaften Verlustes ihrer Körperbehaarung (permanente Alopezie) verklagt hatte (OLG Köln, Urt. v. 21. März 2016 – 5 U 76/14).

 

Zur Behandlung ihres Brustkrebses hatte sie im Jahr 2007 auf Anraten ihrer Ärzte eine Chemotherapie nach dem TAC-Schema begonnen. Obwohl bereits zu dem Zeitpunkt der Behandlung das Risiko der permanenten Alopezie bekannt war (vor allem in Form einer Fachinformation des Herstellers des Medikamentes Taxotere), erhielt die Klägerin lediglich eine Patienteninformation, in der über einen zeitweisen Haarverlust aufgeklärt wurde.

 

Bereits vor der Behandlung hatte die Klägerin fortwährende Angst vor dem Verlust ihrer Haare als typischer Folge einer Chemotherapie, als vor der für sie sehr abstrakten Gefahr ihres eigenen Todes. So führte der dauerhafte Haarverlust auch zu starken psychischen und seelischen Belastungen, die nach den Ausführungen des Gerichts auch ein Schmerzensgeld i. H. v. 20.000,00 € rechtfertigen.