11. April 2007
LG Köln: Durchtrennung des Leberhauptgallenganges wegen unterlassener notwendiger Befunderhebung
Die Durchtrennung des Gallengangs müsse als eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln gewertet werden, weil ausweislich des Operationsberichtes in einer offensichtlich unübersichtlichen Situation eine Struktur ohne eindeutige Identifizierung durchtrennt worden