11. Mai 2016
Arzt muss beweisen, dass Schäden aus Behandlungsfehler ohnehin wegen Grunderkrankung aufgetreten wären
Kommt es während einer - mangels wirksamer Einwilligung - rechtswidrig durchgeführten Operation zu Gesundheitsschädigungen bei einem Patienten, muss der Arzt - um "schmerzensgeldmindernde Umstände" geltend machen zu können - beweisen,