Patient muss kein medizinisches Fachwissen haben
Im Arzthaftungsprozess sind weder der Patient noch sein Prozessbevollmächtigter verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen.
Im Arzthaftungsprozess sind weder der Patient noch sein Prozessbevollmächtigter verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen.
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