Prozesskosten von Steuer nicht absetzbar
Patienten, die Schmerzensgeld auf gerichtlichem Wege geltend machen, können die entstehenden Prozesskosten nicht von der Steuer absetzen.
Patienten, die Schmerzensgeld auf gerichtlichem Wege geltend machen, können die entstehenden Prozesskosten nicht von der Steuer absetzen.
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