28. Oktober 2016
75.000,00 € Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Lasernukleotomie
Auch wenn das Risiko einer Querschnittslähmung bei einer Lasernukleotomie geringer ist als bei einer offenen Bandscheibenoperation, müssen Patienten über dieses Behandlungsrisiko aufgeklärt werden. Dies gilt insbesondere, weil Laien minimal-invasive Eingriffe