20. Dezember 2016
Keine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs: Erste Klinik muss auch Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehler der weiteren Klinik zahlen
Wird auf Grund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein weiterer Eingriff erforderlich und fehlerhaft durchgeführt, hat der erstbehandelnde Arzt auch für diesen Behandlungsfehler grundsätzlich zu haften. Der Zurechnungszusammenhang kann dann unterbrochen sein,