6. August 2014
OLG Köln: Grober Behandlungsfehler wegen unterlassener Vorsorgeaufklärung bei Risikopatienten
Für Risikogruppen, zu denen der Kläger aufgrund der Erkrankung seiner Mutter mit einem 2-3-fach erhöhten Risiko zähle, werde eine frühzeitige Vorsorgekoloskopie empfohlen und zwar spätestens im Alter von 50 Jahren.