10. Mai 2016
OLG Hamm: Augenärztin muss 80.000 € Schmerzensgeld zahlen wegen unterlassener Befunderhebung
Eine Augenärztin handelt grob fehlerhaft, wenn sie es unterlässt, den Augeninnendruck bei einer jungen Patientin, die 1,5 Jahre lang über zunehmenden Verlust der Sehfähigkeit klagt, zu messen und entsprechende Behandlungsmaßnahmen