AG Münster: Schmerzensgeld wegen nicht indizierter, fehlerhafter Wurzelspitzenresektion
Das Amtsgericht Münster sprach einem Patienten ein Schmerzensgeld i. H. v. 3.000,00 € wegen einer fehlerhaft durchgeführten Wurzelbehandlung, in deren Folge der Patient an einem anhaltenden Taubheitsgefühl litt, zu. Nach