OLG Hamm: Unzureichende Risikoaufklärung vor Arthrodese rechtfertigt 6.000,00 € Schmerzensgeld
Klärt ein Arzt seinen Patienten nicht ausreichend darüber auf, dass nach einer Versteifungsoperation des Sprunggelenks (Arthrodese) eine Pseudoarthrose auftreten kann, und verwirklicht sich das Behandlungsrisiko bei dem Patienten, kann ein