OLG Köln: Zur Bemessung des Schmerzensgeldes wegen fehlerhafter Cortison-Injektion
Das erstinstanzlich zuerkannte Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro war angemessen, aber auch ausreichend, um die von dem Kläger behandlungsfehlerbedingt erlittenen immateriellen Schäden auszugleichen. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist