Behandlungsfehler: Die 10 wichtigsten Schritte zur Sicherung Ihrer Rechte

Ob in der Arztpraxis oder im Krankenhaus – ärztliche Behandlungsfehler lassen sich, auch bei Einhaltung der medizinischen Standards und Regeln, nie ganz ausschließen. Bei jeder medizinischen Maßnahme können Komplikationen auftreten, bis hin zur lebenslanger Behinderung oder dem Tod des Patienten. Jedoch begründet nicht jede Komplikation auch gleich den Vorwurf einer fehlerhaften Handlungsweise des behandelnden Arztes.

 

Der vorliegende Artikel soll betroffenen Patienten oder Angehörigen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, einen ersten Überblick über die wichtigsten Maßnahmen bei einem Verdacht auf medizinisch fehlerhaftes Handeln, also eines ärztlichen Behandlungsfehlers, geben.

 

(1) Gespräch mit behandelnden Arzt

 

Sprechen Sie unter Hinzuziehung eines Zeugen zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt über ihren Verdacht und lassen Sie sich die Behandlung und Gründe für die aufgetretenen Komplikationen und Folgen erläutern.

 

(2) Anfertigung eines Gedächtnisprotokolls / Patiententagebuchs

 

Fertigen Sie ein (chronologisches) Gedächtnisprotokoll über den Krankheitsverlauf und die Behandlung, die Behandlungstermine sowie die (mit)behandelnden Ärzte, letztere möglichst mit Datum und Anschrift.

 

(3) Welcher Behandlungsfehler könnte vorliegen?

 

Im Rahmen einer medizinischen Behandlung können unterschiedlichste Fehler auftreten. Versuchen Sie sich darüber klar zu werden, welche Art von Behandlungsfehler in Ihrem Fall vorliegen könnte. Die wichtigsten, alternativ oder kumulativ, vorliegenden Fehler sind Aufklärungsfehler, Diagnosefehler, Therapiefehler und Organisationsfehler. Ein Sonderfall sind Verstöße gegen die Hygienestandards.

 

(4) Anforderung von Dokumenten

 

Fordern Sie Ihre Patientenakte und sämtliche sonstigen relevanten ärztlichen Dokumente (OP-Berichte, Befunde, Aufklärungsbögen, Röntgenbilder, CT- und MRT – Aufnahmen, Atteste, Überweisungen etc.) an. Sie haben das Recht, in Ihre Patientenakte Einsicht zu nehmen oder auf eigene Kosten (30,– bis 50,– Cent) Kopien fertigen zu lassen.

 

(5) Sicherung von Zeugen

 

Können Bettnachbarn, Angehörige, Besucher oder das Pflege- oder Krankenhauspersonal als Zeugen für bestimmte Sachverhalte / Umstände aussagen? Sichern Sie Namen und Anschriften sowie was über welche Umstände bezeugt werden kann.

 

(6) Vertrauensarzt aufsuchen

 

Bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler ist es sinnvoll, dass Sie durch einen Arzt Ihres Vertrauens eine zweite (ärztliche) Meinung einholen, um das Vorliegen eines Behandlungsfehlers ggf. bestätigen zu lassen.

 

(7) Folgen des Behandlungsfehlers festhalten

 

Dokumentieren Sie die nach einem Behandlungsfehler notwendigen Folgebehandlungen (z.B. mit medizinische Attesten), die Ihnen entstandenen finanziellen Aufwendungen und Einbußen als auch ihnen entstandenen oder (noch) bestehenden Schmerzen (z.B. mit einem fortlaufenden Schmerzprotokoll).

 

(8) Ansprechpartner für Behandlungsfehler

 

Im Falle des Verdachts eines Behandlungsfehlers unterstützen Sie z.B. Ihre Krankenkasse als auch die unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UDP) kostenfrei und können Ihnen erste Anhaltspunkte für ein weiteres Vorgehen (z.B. Gutachten beim medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)) geben – eine individuelle Unterstützung und Betreuung können diese Institutionen allerdings nicht leisten. Weitere Ansprechpartner sind die Schlichtungsstellen der Ärztekammern.

 

(9) Zügig handeln

 

Je länger Sie nach der Kenntnis über einen (vermuteten) Behandlungsfehler warten, desto schwieriger kann es unter Umständen werden, das Vorliegen eines Behandlungsfehlers zu beweisen. Handeln Sie deshalb zügig. Forderungen aus einem Behandlungsfehler verjähren in 3 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem Sie von dem Behandlungsfehler Kenntnis erlangt haben.

 

(10) Übergeben Sie den Vorgang ProPatient24

 

ProPatient24 berät und unterstützt Sie über das ProPatient24-Anwaltsnetzwerk umfassend und zielgerichtet im Falle des Verdachts eines Behandlungsfehlers.

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