100.000,00 € Schmerzensgeld für 23-Jährigen nach fehlerhaft behandeltem Oberschenkelhalsbruch

Weil der bei ihm durch einen Fahrradunfall verursachte Oberschenkelhalsbruch von dem behandelnden Notarzt nicht erkannt und sofort behandelt wurde, soll das verantwortliche Gütersloher Sankt-Elisabeth-Hospital nun 100.000,00 € Schmerzensgeld an das zwischenzeitlich 23-jährige Unfallopfer zur Beilegung des Rechtsstreites zahlen.

 

Gütersloh. Im Dezember 2010 war der damals 17-Jährige bei einer Radtour schwer gestürzt. Da er ohne fremde Hilfe nicht mehr aufstehen geschweige denn gehen konnte, wurde er mit dem Rettungswagen in die Notaufnahme des Elisabeth-Hospitals gebracht.

 

Da der 17-Jährige vor allem über Schmerzen im linken Knie klagte, konzentrierte sich die Behandlung des Notarztes nur auf das Kniegelenk. Allein dieses wurde geröntgt und der junge Mann mit der Diagnose „Knieprellung“ entlassen. Nach eigenen Angaben vor Gericht war er bis Ende Januar 2011 bettlägerig und litt sehr starke Schmerzen.

 

Der Oberschenkelhalsbruch des linken Beines als Schmerzensursache wurde im April 2011 bemerkt und erst im November 2011 (fast ein Jahr nach dem Unfall) mittels Einsatz eines künstlichen Hüftgelenkes behandelt. Der heute 23-Jährige kann nur noch humpeln und wird wohl – nach den Ausführungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen Professor Dr. Jörg Jerosch – in 15 oder 20 Jahren eine weitere Hüftprothese benötigen. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass er nie einen Rollstuhl benötigen wird, da eine solche Folgeoperation immer auch mit dem Risiko einer Infektion einhergeht.

 

Obwohl der junge Mann nur 60.000,00 € Schmerzensgeld von dem Elisabeth-Hospital forderte, hat das Landgericht Bielefeld (Az. 4 O 470/13) eine vergleichsweise Einigung mit der Zahlung eines Schmerzensgeld i. H. v. 100.000,00 € vorgeschlagen. Dieser Vorschlag trägt den Aussagen des Sachverständigen Prof. Dr. Jerosch Rechnung, dass der damals 17-Jährige aufgrund der bereits im Rettungswagen verabreichten Schmerzmittel eine genaue Lokalisierung des Schmerzes gar nicht mehr hätte abgeben können. Zudem würden Jugendliche oftmals über Schmerzen im Knie klagen, wenn eigentlich die Hüfte betroffen sei. Der behandelnde Arzt hätte also auch die oberen Extremitäten sowie eventuell sogar die Wirbelsäule und die linke Schulter untersuchen müssen. Damit wäre – so Prof. Jerosch – die Fraktur frühzeitig erkannt worden und eine Hüftoperation nicht erforderlich gewesen. Derzeit verhandeln die Parteien über eine außergerichtliche Einigung. (Quelle: Westfalen-Blatt)