Behandlungsfehlervorwürfe steigen: Immer mehr Patienten zeigen Fehlbehandlungen an

Seit Inkrafttreten des neuen Patientenrechtegesetzes am 26. Februar 2013, welches die gesetzlichen Krankenkassen zur Unterstützung ihrer Mitglieder bei möglichen Behandlungsfehlern verpflichtet (z. B. durch die Erstellung eines medizinischen Gutachtens), nimmt das Bewusstsein der Patienten im Hinblick auf ihre Rechte gegenüber Ärzten und Kliniken immer mehr zu. Die Berichte des Medizinischen Dienstes des Kassen-Spitzenverbandes (MDS) der letzten Jahre zeigen einen stetigen Anstieg der Behandlungsfehlervorwürfe insgesamt.

 

Und auch aus einer aktuellen Erhebung der Techniker Krankenkasse (TK) geht hervor, dass die Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe zunimmt. So sind im vergangenen Jahr bei der TK etwa ein Viertel mehr Verdachtsfälle gemeldet worden (von etwa 3.500 auf 4.400). Vor allem im chirurgischen Bereich häufen sich die Verdachtsfälle (1.372). Im Hinblick auf Fehlbehandlungen bei Zahnmedizinern (606), Allgemeinärzten (382) und Orthopäden (378) sind dagegen wesentlich weniger Meldungen eingegangen.

 

Obwohl die TK letztes Jahr 14 Millionen € von Ärzten und Krankenhäusern für Kosten, die aus Behandlungsfehlern folgten, zurückforderte, können nicht alle Behandlungsfehlervorwürfe, die bei der TK eingereicht werden, auch bestätigt werden. So sind von der TK im Jahr 2016 zwar 1.492 medizinische Gutachten erstellt, aber nur 61 Fälle auch gerichtlich verhandelt worden.

 

Trotz eines gesteigerten Rechtsbewusstseins ist eine Durchsetzung der Rechte für Patienten weiterhin kompliziert. Die Beweislast ist immer noch die größte Hürde, die Patienten in solchen Prozessen nehmen müssen. Denn in den meisten Fällen muss der Patient den Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem ihm entstandenen Schaden beweisen.

 

Aber nicht nur die Beweislast kann für den Patienten problematisch sein. Auch die Dauer eines Verfahrens im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern, Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen ist meist sehr lang; 5 bis 10 Jahre auf ein Urteil zu warten, ist nicht unüblich.

 

Das Kostenrisiko eines Prozesses trägt damit der Patient, so dass die Möglichkeiten einer Durchsetzung etwaiger Ansprüche zunächst von Experten geprüft werden sollte (hierzu mehr unter „Wie verfahre ich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler“).