Bundesärztekammer stellt Behandlungsfehler-Statistik 2015 vor

Am Mittwoch, den 16. März 2016, stellte die Bundesärztekammer in einer Pressekonferenz ihre „Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2015“ vor.

 

Berlin. Jährlich werden um die 12.000 Anträge zur Begutachtung bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern eingereicht. Im Jahr 2015 waren es 11.822 Anträge, womit im Gegensatz zum Vorjahr (12.053 Fälle) ein leichter Rückgang der Behandlungsfehlervorwürfe zu verzeichnen ist.

 

Die Schlichtungsstellen entscheiden in 61% der Anträge.

 

In 7.215 Fällen (61%) trafen die Schlichtungsstellen eine Entscheidung. Die Bearbeitung der restlichen 4.607 Anträge hat sich aufgrund formaler Aspekte erledigt (z. B. wegen örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit, Nichteinhaltung der Antragsfrist, Antragsrücknahme oder wegen der Einleitung eines Zivil- oder eines Strafprozesses).

 

In knapp 25% der begutachteten Fälle sind Behandlungsfehler feststellbar.

 

Bei 24,6% der 7.215 Fälle sahen die Schlichtungsstellen die Behandlungsfehlervorwürfe als begründet an. In 70,5% der Entscheidungen wurden Behandlungsfehlervorwürfe als unbegründet bewertet. In 5% der Fälle war die Kausalität nicht gegeben konnte ein Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem bei dem Patienten aufgetretenen Schaden nicht festgestellt werden.

 

3/4 der Behandlungsfehlervorwürfe bei Behandlungen im Krankenhaus.

 

Mithin die meisten Behandlungsfehlervorwürfe werden für den klinischen Bereich vorgebracht. In 74,2% der Anträge hat die zu prüfende Behandlung im Klinikbereich stattgefunden und in 25,8% der Anträge wurde die zu prüfende Behandlung in der Praxis/MVZ durchgeführt.

 

Die meisten Behandlungsfehler treten in der Orthopädie/Unfallchirurgie auf.

 

Die prozentuale Verteilung der Behandlungsfehlervorwürfe nach Fachrichtungen ähnelt sich für die beiden oben genannten Behandlungsorte. Am häufigsten werden demnach Behandlungsfehlervorwürfe in der Unfallchirurgie/Orthopädie vorgebracht. Jedoch gibt es Unterschiede bei der Art der häufigsten Behandlungsfehler. Während im Krankenhaus die häufigsten Fehler bei der Durchführung einer operativen Therapie auftreten, werden in der Praxis/MVZ am häufigsten Fehler bei der Diagnostik hinsichtlich der bildgebenden Verfahren gemacht.