Immer mehr Ärzte praktizieren ohne Berufshaftpflicht
In der Sendung von Dienstag, den 17. Mai 2016, berichtete ZDF Frontal 21, dass monatlich schätzungsweise 550.000 Patienten von Ärzten behandelt werden, die nicht ausreichend versichert sind. Häufig weil sie die Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen können.
In Deutschland ist eine Berufshaftpflichtversicherung für (Zahn-)Ärzte vorgeschrieben, weil in diesem Beruf ein erhöhtes Risiko besteht, dass durch mögliche Fehlberatungen des Arztes, sog. Vermögensschäden entstehen.
Unterläuft dem Arzt ein Behandlungsfehler, können viele Kosten entstehen, die ggf. vollständig von ihrer Berufshaftpflicht übernommen werden: Gutachterkosten, Schmerzensgeld, Schadensersatz, Kosten der weiteren Behandlung des geschädigten Patienten.
Wenn ein Arzt also keinen ausreichenden Versicherungsschutz hat, gefährdet er einerseits sich selbst, weil er die Kosten aus eigener Tasche bezahlen muss. Andererseits bedeutet eine fehlende Berufshaftpflicht des Arztes für den Patienten, dass er in mehrfacher Hinsicht von diesem geschädigt wird: Erst der Gesundheitsschaden aus dem Behandlungsfehler, dann der Vermögensschaden wegen der Kosten des Prozesses und der fehlende Ausgleich für den erlittenen Gesundheitsschaden (=Schadensersatz und Schmerzensgeld).
Hinzu kommt, dass für Patienten kaum eine Möglichkeit besteht, herauszufinden, ob ihr Arzt versichert ist. Denn obwohl eine Versicherungspflicht besteht, müssen Ärzte ohne Versicherung keine Kontrollmaßnahmen oder Konsequenzen befürchten, wie z. B. Rechtsanwälte, die ohne ausreichenden Versicherungsschutz ihre Zulassung verlieren.